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Wirtschaft: Rürup: Keine Doppelbelastung bei der Rentensteuer Ökonom widerspricht Bedenken der Rentenversicherungsträger

Berlin (Tsp). Bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung nach dem Vorschlag der Expertenkommission um den Ökonomen Bert Rürup kommt es nicht zu Doppelbelastungen künftiger Rentner.

Berlin (Tsp). Bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung nach dem Vorschlag der Expertenkommission um den Ökonomen Bert Rürup kommt es nicht zu Doppelbelastungen künftiger Rentner. Das schreibt Rürup in einem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Nachdem die Kommission unter seiner Leitung in der vergangenen Woche ihre Vorstellungen zur Rentenbesteuerung vorgestellt hatte, hatten die Rentenversicherungsträger geargwöhnt, dass damit bestimmte Rentenbestandteile doppelt besteuert würden: nämlich die, die aus bereits versteuerten Rentenversicherungsbeiträgen stammten, und nun bei der Auszahlung der Rente erneut besteuert werden sollen. Das wäre verfassungswidrig. Deshalb hatte der Geschäftsführer des Verbandes der Rentenversicherungsträger, Franz Ruland, Nacharbeiten gefordert. Die Neuregelung ist wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig: Die Richter hatten eine einheitliche steuerliche Behandlung von Renten und Beamtenpensionen verlangt.

Rürup wirft nun den Rentenversicherungsträgern vor, den Teil der Rente systematisch zu hoch auszuweisen, der aus bereits versteuertem Einkommen stammt, weil er ignoriere, dass auch Arbeitnehmer Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen können. Umgekehrt werde der steuerfrei bleibende Teil der Rente zu niedrig angesetzt.

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