zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Rund um die Zinssteuer

soll die Steuerschuld aus Kapitalerträgen pauschal abgelten. Diese Einkünfte werden künftig nur noch mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert.

soll die Steuerschuld aus Kapitalerträgen pauschal abgelten. Diese Einkünfte werden künftig nur noch mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert. Das gilt auch bei einem höheren persönlichen Einkommensteuersatz. Wer aber bei geringen Gesamteinkünften weniger als 25 Prozent Steuern zu zahlen hat, soll möglicherweise zu viel gezahlte Zinssteuern zurückerhalten. Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt. Freistellungsaufträge, mit denen die Sparer ihren Freibetrag auf Banken und Konten aufteilen können, bleiben erhalten.

Kontrollmitteilungen

über die Kapitaleinkünfte ihrer Kunden sollen Banken künftig automatisch an die Finanzbehörden verschicken. Damit wäre das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben. Bislang kann die Steuerehrlichkeit nur in Grenzen durch den Staat überprüft werden. Das Bankgeheimnis nach Paragraf 30a der Abgabenordnung gibt potenziellen Steuerhinterziehern ungewollt - Schutz, wenn nicht ein Anfangsverdacht der Finanzbehörde vorliegt, der Nachforschungen ermöglicht.

Kapitalerträge

sind eine besondere Form der Einkommensteuer. Darunter fallen Ausschüttungen und Dividendeneinkünfte aus Aktien, GmbH-Anteilen, stillen Beteiligungen und Lebensversicherungen, aber natürlich auch Zinsen aus Wertpapiergeschäften und Sparbüchern.

Amnestie

soll befristet gelockert werden, um Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen. Danach wird bei entsprechender Nachanmeldung gegenüber den Finanzbehörden bis Ende 2003 eine pauschale Gebühr von 25 Prozent auf Kapital und Zinserträge erhoben und bei Ausnutzung der Frist bis Ende Juni 2004 in Höhe von 35 Prozent. Damit ist Straffreiheit garantiert. Nach Ablauf dieser Fristen gilt wieder das heutige System der Selbstanzeige, mit der sich Steuerflüchtlinge „ehrlich“ machen können.

Schwarzgeld

ist kein offizieller, gesetzlicher Begriff. Nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich um einen Vermögensvorteil, der aus einer rechtswidrigen Tat erzielt wurde. Im Volksmund sind damit auch Einkommen gemeint, die aus Gewerbe, Handel und Dienstleistung erzielt, aber nicht versteuert werden. So sieht es auch das Steuerrecht. Das Ziel dabei ist die Steuerersparnis oder – wie es die Abgabenordnung definiert – die Verkürzung der Steuern. Im Steuerrecht kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob ein Einkommen aus einer unmoralischen oder gar ungesetzlichen Quelle stammt.

Geldwäsche

bezeichnet das Einschleusen von Vermögenswerten aus organisierter Kriminalität oder anderen illegalen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dies ist nach Paragraph 262 Strafgesetzbuch strafbar. Das Geldwäschegesetz verpflichtet die Banken darüber hinaus im Geschäftsverkehr zu weitreichenden Kontrollen, wie der Pflicht, sich zu erkundigen, wer Zugang zu einem Konto hat, sich bei Bareinzahlungen von mehr als 10 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und bei verdächtigen Transaktionen die Polizei zu verständigen. Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false