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RWE-Abmahnung: Kaum Nutzen für Verbraucher

Die Abmahnung des Energiekonzerns RWE wegen überhöhter Industrie-Strompreise dürfte den ebenfalls betroffenen Verbrauchern kaum nützen. Kritiker werfen den Energiekonzernen vor, ihre Marktmacht zu mißbrauchen.

Berlin - Die vom Bundeskartellamt beanstandete Einrechnung der kostenlos erhaltenen Emissionszertifikate für Kohlendioxid in den Strompreis trifft zwar auch die Haushaltskunden. Die Chancen auf Schadensersatz seien aber angesichts der Vielzahl der Verfahren schwierig einzuschätzen, warnten Verbraucherschützer. Nach der Abmahnung durch das Kartellamt gibt es keine automatischen Rückzahlungen oder Preissenkungen. Vielmehr müssen die betroffenen Unternehmen Schadenersatz einklagen. Bei der Abmahnung ging es nur um den RWE-Strompreis für die Industrie.

Es dürfe nicht sein, dass die privaten Verbraucher wieder einmal die Zeche zahlen, meinte ein Verbraucherschützer aus Nordrhein- Westfalen. Auch Edda Müller, Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, warnte Privatkunden vor zu großen Hoffnungen auf Rückerstattungen. In der "Frankfurter Rundschau" warf sie dem Kartellamt vor, dass es nur "die schlimmsten Auswüchse" des Preisdiktats der vier großen Stromerzeuger abfedere.

Mißbrauch der Marktmacht kritisiert

Kritiker werfen den Stromkonzernen vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen und allein durch die Einberechnung der ihnen ohne Gegenleistung zugeteilten Zertifikate im vergangenen Jahr Profite zwischen zwei und fünf Milliarden Euro eingestrichen zu haben.

Durch den Handel mit den Verschmutzungsrechten sollen energieintensive Industrien wie etwa die Stromwirtschaft einen Anreiz erhalten, ihren Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid zu senken. Verringern die Unternehmen ihren Kohlendioxid-Ausstoß, können sie die nicht benötigten Verschmutzungsrechte zum Verkauf anbieten, bei einem Anstieg muss zugekauft werden. Die so genannten Emissionszertifikate werden seit Einführung des Zertifikatehandels im vergangenen Jahr zu Preisen zwischen etwa 7 und 30 Euro je Tonne Kohlendioxid gehandelt.

Überprüfung der Preispolitik gefordert

In der Regierungskoalition wurden Forderungen nach einer grundsätzlichen Überprüfung der Preispolitik der Stromanbieter laut. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil verlangte, man müsse kritisch überprüfen, warum die kostenlos ausgegebenen Verschmutzungszertifikate von den großen Stromversorgern eingepreist worden seien. Zugleich appellierte er in der "Neuen Presse" an die Konzerne, die angekündigten Investitionen für neue Kapazitäten umzusetzen.

"Es wäre gut, wenn das Bundeskartellamt das Preisgebaren aller Stromkonzerne jetzt grundsätzlich unter die Lupe nehmen würde", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller (SPD), der "Berliner Zeitung". Auf Dauer könne es nicht sein, dass die Verbrauchspreise für Haushaltskunden im Schnitt doppelt so hoch seien wie die für Industriekunden.

Der Verband der Energieabnehmer VEA forderte, dass auch andere Stromversorger wegen der Einrechnung der Verschmutzungsrechte abgemahnt werden. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sieht die Konzerne in der Pflicht, die "Unrechtsgewinne" zurückzuzahlen. "Wenn die Energieriesen das nicht freiwillig tun, muss der Gesetzgeber sie dazu zwingen", sagte Höhn der "Frankfurter Rundschau". (tso/dpa)

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