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Wirtschaft: Sachkundenachweis für Rattenfänger

Fritz Daniels arbeitet als Kammerjäger in Hösbach in Unterfranken. Er ärgert sich seit langem über eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in der Daniels eine Benachteiligung seines Gewerbes sieht.

Fritz Daniels arbeitet als Kammerjäger in Hösbach in Unterfranken. Er ärgert sich seit langem über eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in der Daniels eine Benachteiligung seines Gewerbes sieht. Es geht um die Bekämpfung von Wirbeltieren, im Wesentlichen um Ratten und Mäuse. Jeder, der Wirbeltiere gewerbsmäßig tötet, muss dafür seit einigen Jahren einen Sachkundenachweis erbringen. Die Schädlingsbekämpfungsfirma und ihre Mitarbeiter müssen dem Veterinäramt gegenüber belegen, dass sie über die entsprechende Sachkunde verfügen. Die Mitarbeiter von Bauhöfen müssen das aber nicht. Wenn zum Beispiel in einer Stadt die Ratten im Abwassersystem bekämpft werden sollen, dann dürfen das die Leute vom kommunalen Bauhof machen – ganz ohne Sachkundenachweis.

Daniels versteht das nicht: „Warum wird der gewerbliche Bereich mit dieser Prüf und Sachkundenachweispflicht belegt, nicht aber die Gemeindemitarbeiter?“ Der Kammerjäger sieht darin nicht nur eine Benachteiligung, sondern auch einen Eingriff in den Markt, weil ihm die Bauhof-Mitarbeiter Aufträge wegnehmen. Anders als der professionelle Rattenjäger würden die Bauhöfe auch kostenlos Köder verteilen. „Und das ohne Kenntnis der biologischen Zusammenhänge und ohne Kenntnis der Mittel, die da verabreicht werden“, sagt Daniels.

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