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Was drinsteckt: Algorithmen entscheiden darüber, ob man einen Kredit bekommt, die Kaffeemaschine kann zum Einfallstor für Cyberattacken werden.

© Felix Kästle/dpa

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen zum Datenschutz: Auf einen Blick sehen, wer meine Daten hat

Die Experten wollen den Datenschutz im Internet verbessern und Kunden den Anbieterwechsel erleichtern.

Für Wissenschaftler ist es ein Glücksfall, wenn sie mit ihren Gutachten den Nerv treffen. Und so kann sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im Bundesjustizministerium über den jüngsten Cyberangriff nur freuen. Denn „Petya“ hat erneut gezeigt, wie verwundbar die digitalisierte Welt ist. Das betrifft auch die Verbraucher. Sie stecken in dem Dilemma, dass sie immer intensiver digitale Technologien in ihrem Alltag nutzen, zugleich aber die Angst vor Übergriffen und Datenmissbrauch wächst. „Vertrauen in Märkte, Medien und Meinungen in der digitalen Welt können nur selbstbestimmte Verbraucher entwickeln“, gibt Gesche Joost zu bedenken.

Wer hat meine Daten?

Joost ist Designerforscherin, Internetbotschafterin der Bundesregierung und hat das am Donnerstag in Berlin vorgestellte Gutachten maßgeblich verfasst. Die Studie gibt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Empfehlungen, wie er die „Digitale Souveränität“ der Verbraucher stärken kann. Konkret schlägt Joost ein verbraucherzentriertes Datenportal vor, in dem Verbraucher einen Überblick darüber bekommen, welche Anbieter welche ihrer Daten nutzen. Dieses „Dashboard“ soll dem Einzelnen auch erlauben, Daten zentral zu ändern oder zu löschen. Um das zu ermöglichen, soll jeder ein entsprechendes individuelles durchsetzungsfähiges Recht bekommen.

Die richtigen Voreinstellungen wählen

Damit User aber von vorneherein wenig Daten preisgeben, sollen Voreinstellungen – etwa bei sozialen Netzwerken oder Vergleichsportalen – möglichst nutzerfreundlich und datensparsam sein. Der Sachverständigenrat, in dem Wissenschaftler, Verbraucherschützer und Wirtschaftsvertreter versammelt sind, schlägt zudem eine übersichtliche, kurze Belehrung der Verbraucher über den Datenschutz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Eine Seite, 500 Wörter, sollen reichen – heute liest kaum jemand die ellenlangen Hinweise im Netz.

Daten zum neuen Anbieter mitnehmen

Und auch ein anderes praktisches Problem greifen die Gutachter auf: die mangelnde Mitnahme der Daten. Davon profitieren beispielsweise Unternehmen wie Facebook. Je mehr Daten ein Anbieter hat, desto schwerer fällt der Wechsel zu einem Konkurrenten. Der Sachverständigenrat will das ändern und wünscht sich einen rechtlichen Rahmen für den Wechsel zwischen Anbietern, so wie es ihn im digitalen Zahlungsverkehr bereits gibt.

Sicherheits-Checkups für intelligente Kühlschränke

Neben einer besseren Qualifizierung der Lehrer für digitale Fragen fordert Joost auch mehr technische Sicherheit im Alltag. Immer mehr Geräte kann man per Smartphone steuern, das Internet der Dinge wächst. Sicherheitsexperten befürchten, dass Cyberangriffe in Zukunft hier verstärkt ansetzen könnten – bei der intelligenten Heizung, den fernsteuerbaren Rollläden, der Kaffeemaschine oder dem automatisierten Pkw. Der Sachverständigenrat will die Hersteller dieser internetfähigen Produkte deshalb dazu verpflichten, über den gesamten Lebenszyklus der Waren hinweg für deren Sicherheit zu sorgen, Sicherheitsupdates sollen verpflichtend sein. Um sicherzustellen, dass das auch dann geschieht, wenn die Hersteller nicht mitspielen, regt Joost an, dass die relevanten Daten bei einem Treuhänder hinterlegt werden.

Auch bei Algorithmen, die etwa Daten zur Zahlungsfähigkeit der Verbraucher sammeln und auswerten, will der Sachverständigenrat mehr Transparenz schaffen. Experten sollen künftig deren Unbedenklichkeit prüfen.

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