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Wirtschaft: Sammelklage

Nach amerikanischem Recht können Geschädigte gemeinsam in einem Prozess gegen den Schädiger klagen, auch wenn sie außer dem Schaden nichts verbindet. Man nennt dies eine Sammelklage (siehe unten stehenden Bericht) oder englisch „class action“.

Nach amerikanischem Recht können Geschädigte gemeinsam in einem Prozess gegen den Schädiger klagen, auch wenn sie außer dem Schaden nichts verbindet. Man nennt dies eine Sammelklage (siehe unten stehenden Bericht) oder englisch „class action“. Die Kläger müssen dazu lediglich vorher Verabredungen treffen, wie sie das Verfahren führen und wie sie die eventuelle Schadenersatzsumme untereinander aufteilen. In Deutschland sind Sammelklagen grundsätzlich nicht möglich, weil Kläger in ihrer Freiheit, den Prozessverlauf zu wählen, nicht eingeschränkt werden dürfen. Eine Ausnahme bildet die so genannte „subjektive Klagenhäufung“: Wenn alle Schädigungen zum selben Lebensvorgang gehören und das Gericht der Sache und dem Ort nach für alle Klagen zuständig ist, können Geschädigte gemeinsam prozessieren. cba

LEXIKON

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