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Wirtschaft: Sanierung ostdeutscher Wohnungen tritt auf der Stelle

Neue Rückübertragungsansprüche legen den Wohnungsbaugesellschaften Fesseln an / Rund 100 000 Einheiten betroffen / Das Beispiel MagdeburgVON EBERHARD LÖBLICH MAGDEBURG. Wenn Manfred Werner durch die Cracauer Straße in Magdeburg geht, steigen ihm fast die Tränen in die Augen.

Neue Rückübertragungsansprüche legen den Wohnungsbaugesellschaften Fesseln an / Rund 100 000 Einheiten betroffen / Das Beispiel MagdeburgVON EBERHARD LÖBLICH

MAGDEBURG. Wenn Manfred Werner durch die Cracauer Straße in Magdeburg geht, steigen ihm fast die Tränen in die Augen.Verbittert zeigt er auf zwei nebeneinanderstehende Mehrfamilienhäuser."Die Mieter dieser Häuser haben wir komplett umgesetzt, um die Gebäude grundzusanieren", sagt der Oberbauleiter der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH (Wobau) voller Bitterkeit.Seit April sollten hier die Sanierungsarbeiten auf Hochtouren laufen."Aber stattdessen blieb uns nur, Türen und Fenster zuzumauern, um die Gebäude vor Vandalismus zu schützen." Seit dem Frühjahr liegen auf den beiden Mehrfamilienhäusern Rückübertragungsansprüche, für die es derzeit noch gar keine rechtliche Grundlage gibt.Die aber will der Bundestag nach der Sommerpause durch eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Vermögensgesetzes schaffen. Der Bundestag schafft damit neue Rückübertragungsansprüche auf mehr als 100 000 Wohnungen in den neuen Ländern.Nach Berlin ist Magdeburg mit mehr als 5000 anspruchsbelasteten Wohnungen die am stärksten betroffene ostdeutsche Stadt.Durch die Änderung des Vermögensgesetzes stehen insbesondere den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) plötzlich Rückübertragungsansprüche zu, die vorher nicht bestanden haben.Und die DGB-Gewerkschaften machen diese Ansprüche bereits jetzt über die BIO GmbH geltend.Hinter dem Kürzel verbirgt sich eine Immobilientochter des schon mehrfach in die Schlagzeilen geratenen Gewerkschaftskonzerns Beteiligungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit (BGAG). "Die neuen Rückübertragungsansprüche erklären sich durch den sogenannten doppelten Durchgriff, der jetzt im Vermögensgesetz verankert werden soll", erläutert Norbert Maaß vom Magdeburger Amt zur Klärung offener Vermögensfragen.Nach der derzeit geltenden Fassung des Vermögensgesetzes können nur solche Alteigentümer echte Rückübertragungsansprüche geltend machen, die unmittelbar und zu mindestens 50 Prozent an Vermögenswerten beteiligt waren, die von den Nazis oder dem DDR-Regime enteignet worden sind. Künftig sind auch Alteigentümer anspruchsberechtigt, die nur mittelbar und zu Bruchteilen an solchen Vermögenswerten beteiligt waren."Und damit", so Maaß, "fallen den Gewerkschaften solche Ansprüche plötzlich zu." Denn die waren in der Weimarer Republik in der Regel mit Anteilen zwischen einem und zehn Prozent an Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften beteiligt und fordern nun ihren Anteil an deren Immobilienbesitz ein."Insbesondere für den Magdeburger Stadtteil Cracau ist das eine Katastrophe", sagt Wobau-Geschäftsführer Heinrich Sonsalla.Der Stadtteil, Ende der 20er und Anfang der 30er Jahre vom renommierten Architekten Bruno Taut errichtet, steht komplett unter Denkmalschutz und sollte bis zur Bundesgartenschau in Magdeburg 1999 modellhaft saniert werden.Die Europäische Kommission hatte dafür aus ihrem Städtebauprogramm "Urban" Millionen an Fördermitteln zugesagt.Fördermittel, die jetzt verfallen, denn die Wobau mußte die Sanierungsarbeiten in Cracau komplett einstellen. Pech für die Gesellschaft: Taut hatte den Stadtteil einst komplett im Auftrag einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft geplant und errichtet, an der die Gewerkschaften mit minimalen Anteilen beteiligt waren und die von den Nazis enteignet worden war. "Allein in diesem Jahr wollten wir dort mehr als 6 Mill.DM investieren", sagt Sonsalla."Das Geld steht bereit, aber wir können nicht arbeiten." Schlimmer noch sei daran, daß die bereitgestellten Fördermittel aus dem europäischen "Urban"-Programm für dieses Jahre nicht abgerufen werden können und verfallen.Ein Teil der Gebäude in Cracau sei zwar schon komplett oder zumindest teilweise saniert, aber die jetzige Situation schüre massiv den Unfrieden unter den Mietern.Die in unsanierten Gebäuden wollen nicht verstehen, warum sie auf unabsehbare Zeit geringeren Wohnkomfort hinnehmen sollen.Zum Beispiel haben die meisten unsanierten Wohnungen in Cracau kein Bad. Mit der neuen Regelung des Vermögensgesetzes, die bereits den Vermittlungsausschuß passiert hat, will Bundesfinanziminister Theo Waigel seinen Haushalt und insbesondere seinen Erblastentilgungsfonds entlasten, glauben ostdeutsche Politiker."Es ist absolut richtig, daß diejenigen, die zur Nazizeit enteignet worden sind, insbesondere die Gewerkschaften und jüdische Gesellschaften, auf die dieser Sachverhalt teilweise auch zutrifft, vernünftig entschädigt werden müssen", sagt Sachsen-Anhalts Bauminister Jürgen Heyer."Die Regelung, die aber jetzt gefunden worden ist, verlagert die Probleme, die eigentlich schon gelöst waren, wieder in die ostdeutschen Länder zurück, und das ist der eigentliche Skandal." Nach der derzeitigen Regelung des Vermögensgesetzes könnten die Gewerkschaften als lediglich mittelbare Bruchteil-Eigentümer an den heute kommunalen Immobilien allenfalls finanzielle Entschädigungen gegenüber dem Erblastentilgungsfonds geltend machen. Zumindest die ostdeutschen DGB-Vorsitzenden sehen die neue Lage denn auch mit sehr gemischten Gefühlen."Ich kann auf die angemeldeten Ansprüche der BIO keinen unmittelbaren Einfluß nehmen", sagt Sachsen-Anhalts DGB-Landeschef Jürgen Weißbach."Aber ich denke, daß die BGAG dasselbe will wie wir auch, nämlich daß diese Immobilien so schnell wie möglich saniert werden und den Mietern weiterhin zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen." Der Wobau stehe es frei, auch schon vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rückübertragungsansprüche entsprechende Vereinbarungen mit der Immobilienholding der Gewerkschaften abzuschließen und die Sanierungsarbeiten dann zügig fortzusetzen. Eben diese Freiheit aber hat die Wobau ebensowenig wie alle anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Ostdeutschland.Denn wenn sie in ein Haus investieren, das anschließend Alteigentümern zugesprochen wird, sind die Investitionen verloren.Die Alteigentümer müssen von den Investitionskosten für die Sanierung nicht einen Pfennig erstatten, dürfen aber die sanierungsbedingte höhere Miete kassieren.Sollten die Wohnungsbaugesellschaften Millionen verlieren, weil sie in Mietshäuser investieren, auf denen Rückübertragsungsansprüche liegen, dürften ihnen die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden kräftig auf die Finger klopfen. Bis die überlasteten Ämter zur Klärung offener Vermögensfragen in Ostdeutschland rechtskräftig über die Rückübertragungsansprüche der Gewerkschaften und anderer früherer Bruchteilseigentümer entschieden haben, dürften Jahre ins Land gehen.Bis dahin gibt es im kommunalen Wohnungsbau Ostdeutschlands Mieter erster und zweiter Klasse.Solche, die in bereits sanierten Häusern leben und solche, die auf die Sanierung warten müssen.

EBERHARD LÖBLICH

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