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Wirtschaft: Sanktionen gegen die USA: EU-Kommission hält an Strafmaßnahmen gegen die USA fest

Ungeachtet des unsicheren US-Wahlausgangs hält die EU-Kommission daran fest, im Streit um Exportsubventionen mit den USA bei der Welthandelsorganisation (WTO) Strafmaßnahmen gegen die USA zu beantragen. EU-Außenhandelskommissar Pascal Lamy bekräftigte am Freitag in Berlin seine Position, bis zum 17.

Ungeachtet des unsicheren US-Wahlausgangs hält die EU-Kommission daran fest, im Streit um Exportsubventionen mit den USA bei der Welthandelsorganisation (WTO) Strafmaßnahmen gegen die USA zu beantragen. EU-Außenhandelskommissar Pascal Lamy bekräftigte am Freitag in Berlin seine Position, bis zum 17. November Sanktionsvorschläge vorzulegen. Es gehe auch darum, keine Rechte zu verspielen, sagte er. Als Zeichen einer Politik der Deeskalation hatte die EU kürzlich auf Sanktionen von vier Milliarden Dollar verzichtet. Im Streit zwischen EU und USA geht es um Steuervorteile, die Tochterfirmen von US-Konzernen an Standorten außerhalb der USA in Anspruch nehmen können. Rund 6000 Firmen profitieren zurzeit von den Steuervorteilen in Höhe von 15 bis 30 Prozent, darunter auch europäische Unternehmen wie Daimler-Chryler.

Auf Initiative der EU hatte die WTO die Begünstigungen als WTO-widrige Exportbeihilfen deklariert und verfügt, dass die USA ihre Gesetzgebung bis zum 1. Oktober ändern müssen. Das ist nicht geschehen. Auch die verlängerte Frist bis zum 1. November, die Brüssel Washington auf Grund des US-Wahlkampfes zubilligte, verstrich, ohne dass die Amerikaner ein WTO-kompatibles Gesetz zur US-Exportförderung vorgelegt hätten. Zwar passierte bereits eine Gesetzesnovelle den Senat, aber noch nicht das Abgeordnetenhaus. Die Europäer halten die Novelle ohnehin für ungenügend. Die EU will daher in jedem Fall das WTO-Schiedsgericht anrufen.

In den Gesprächen in Berlin ging es vor allem um die Reform der Abstimmungsmodalitäten bei der EU-Handelspolitik. Bis zum Nizza-Gipfel Anfang Dezember muss Lamy versuchen, die Regierungen auf Kurs zu bringen. Ziel ist, bei der gesamten Handelspolitik auf das nationale Veto zu verzichten und einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung den Vorzug zu geben. Die qualifizierte Mehrheit galt bisher nur in Fragen des Warenverkehrs. Wenn es aber um Dienstleistungen, Investitionen oder Schutz geistigen Eigentums geht kann vom Veto Gebrauch gemacht werden. Vor allem Paris fällt es schwer, sich vom Vetorecht zu verabschieden. "Die EU braucht eine stärkere Verhandlungsposition," erklärte Lamy seine Bemühungen um einen Kompromiss. Mit Veto funktioniere die EU künftig nicht mehr.

mo

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