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Vergleich. In den USA zahlt VW geprellten Kunden bis zu 10.000 Dollar. Deutschen Kunden bietet der Konzern eine Reparatur an.

© dpa

Schadenersatz für VW-Kunden: Deutsche Kunden sind Käufer zweiter Klasse

VW muss sich bei der Entschädigung seiner deutschen Kunden mehr einfallen lassen. Der Verweis auf untragbare Risiken und unterschiedliche Rechtssysteme reicht nicht.

Volkswagen-Chef Matthias Müller kann rechnen: In den USA muss der Konzern 15 Milliarden Dollar zahlen, weil er 500.000 Diesel- Fahrzeuge manipuliert hat. Würde man die Summe auf elf Millionen Autos hochrechnen, die weltweit betroffen sind, kämen auf VW Entschädigungszahlungen in Höhe von 330 Milliarden Dollar zu. Das wäre selbst für Europas größten Autohersteller zu viel.

Doch was kümmert es deutsche VW-Kunden? Die drohende Überforderung des Unternehmens kann für die Geschädigten in der Diesel-Affäre kein Argument sein, stillzuhalten. 2,4 Millionen VW-Kunden sind hinters Licht geführt worden. Viele erwarten deshalb mehr als eine Entschuldigung und Reparatur – sie wollen Schadenersatz wie Kunden in den USA. Bis zu 10.000 Dollar zahlt VW dort, wenn der Vergleich rechtlich Bestand hat.

Volkswagen macht einen Unterschied - zum Ärger der Kunden

Die Forderung deutscher VW-Fahrer ist nachvollziehbar. Warum sollte es dies- und jenseits des Atlantiks Kunden erster und zweiter Klasse geben? Volkswagen hat Autos verkauft, die schmutziger waren als angegeben und zulässig war. Müsste nicht der Hersteller den drohenden Wertverlust erstatten? Müsste er nicht den finanziellen Schaden ausgleichen, der entstünde, wenn das Auto nach der Reparatur mehr verbraucht?

Volkswagen macht einen Unterschied und hat, zum Ärger der Geschädigten, das Recht auf seiner Seite. Oder besser: Volkswagen hat die unklare Rechtslage auf seiner Seite. Einige Urteile deutscher Gerichte gibt es zwar, doch sie fallen mal zu Gunsten, mal zu Lasten von VW-Kunden aus. Und es sind Urteile in erster Instanz. Es wird also noch lange prozessiert, bevor sich die Rechtslage aufklärt.

Klar ist schon jetzt: Sammelklagen wie in den USA gibt es hierzulande nicht. Einzelne Kläger können sich also nicht zusammenschließen und gemeinsam von einem Gerichtsurteil profitieren – oder schon mit der Drohung einer Sammelklage Druck auf Volkswagen ausüben. In Deutschland haben nur Anleger das Recht auf ein sogenanntes Musterverfahren, bei dem Klagen gebündelt vor Gericht verhandelt werden. Aber nach einem Urteil muss jeder Kläger anschließend selbst seine Forderung vor Gericht durchsetzen. Risiko und Kosten sind so hoch, dass die meisten Kunden davor zurückschrecken – zumal auch Rechtsschutzversicherungen meist keine ausreichende Rechtsgrundlage erkennen.

Für geprellte Kunden sind die rechtlichen Spielräume begrenzt

Bleiben noch private Rechtsdienstleister, die sich in Kooperation mit Anwälten Ansprüche von VW-Kunden abtreten lassen, um einen Vergleich mit VW anzustreben – oder vor Gericht zu ziehen. Auch hier sind die Erfolgsaussichten noch völlig offen.

Für geprellte Kunden sind die rechtlichen Spielräume also äußerst begrenzt. Das ist unbefriedigend und bedarf einer Reaktion des Gesetzgebers. Doch der kommt mit seinen Reformplänen nicht recht voran. VW täte derweil gut daran, seine deutschen Kunden nicht ein zweites Mal an der Nase herumzuführen. Matthias Müller muss sich beim Thema Schadenersatz mehr einfallen lassen als den Verweis auf große Zahlen und unterschiedliche Rechtssysteme.

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