zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Schadenersatz nur bei Unfall oder Tod

Verbraucherschützer fordern mehr Rechte für Bus- und Bahnfahrer

Welche Rechte Fahrgäste bei Bus und Bahn im Nahverkehr haben, ist schnell beschrieben: keine. Detailliert regelt die „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen- und Omnibusverkehr“ aus dem Jahre 1970 zwar, welche Pflichten Passagiere haben. Doch wenn es um die Haftung der Verkehrsgesellschaften geht, endet die Ausführlichkeit. „Ein Anspruch auf die Beförderung von Sachen besteht nicht“, heißt es im Gesetz lapidar. Und: „Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen begründen keine Ersatzansprüche.“ Auch wenn überfüllte Busse oder Bahnen an Haltestellen vorbeifahren oder der Kunde einen Anschluss verpasst, gibt es nach der Verordnung keinen Regress. Einzig wenn er die Fahrt nicht überlebt oder verletzt wird, muss das Beförderungsunternehmen Schadenersatz zahlen. Doch dieser Fall ist eher selten.

Häufig sind indes alltägliche Ärgernisse: Ausfälle, Verspätungen, Umleitungen – Nahverkehrsnutzer können ein Lied davon singen. Dass die Beziehung zwischen Fahrgast und Transportgesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist, hat auch die Politik erkannt. Im Sommer nahm der Bundestag einen Antrag von Koalitions-Abgeordneten an, eine Bestandsaufnahme des Personennahverkehrs vorzunehmen. Die Analyse soll die Grundlage für ein neues, verbraucherorientiertes Fahrgastrecht sein. Seit August arbeiten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Fahrgastverband Pro Bahn an einem Projekt zur besseren Information von Fahrgästen und zur Verbesserung der Fahrgastrechte – finanziell unterstützt vom Bundesverbraucherschutzministerium.

Die bisherigen Erkenntnisse sind ernüchternd: „Fahrgäste sind vollständig auf die Kulanz der Verkehrsbetriebe angewiesen“, sagt Holger Jansen von Pro Bahn. Ein unzumutbarer Zustand, finden Verbraucherschützer. Sie fordern, dass die Fahrgastrechte endlich gesetzlich verankert werden müssen. Die Verbesserung der Fahrgastrechte steht auch auf der Agenda von Verbraucherschutzministerin Renate Künast für diese Wahlperiode.

Bis dahin müssen die Kunden auf die Großzügigkeit der Anbieter hoffen. Einige Verkehrsgesellschaften bieten von sich aus Ersatz für Verspätungen oder andere Pannen. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe BVG. Sie verspricht Kunden immerhin, die Reinigungskosten zu zahlen, falls sie sich in Bus oder Bahn die Kleidung dreckig machen. Einstehen wollen die Berliner auch für Verspätungen – aber nur, wenn die BVG diese auch zu vertreten hat. In solchen Fällen erhalten Fahrgäste, die ihr Ziel um mehr als 20 Minuten später erreichen als im Fahrplan ausgewiesen, ein Gratis-Ticket als Entschädigung. Passiert das nachts zwischen 23 Uhr und fünf Uhr früh und muss der Kunde ein Taxi nehmen, um weiterzukommen, erstattet die BVG die Kosten in Höhe von 25 Euro. All das, so unterstreichen die Verkehrsbetriebe, sei aber freiwillig, und man behalte sich vor, Einzelfälle genau zu prüfen.

Die BVG ist kein Einzelfall. Auch andere Gesellschaften leisten ihren Kunden auf Kulanzbasis Ersatz. Wie großzügig sie dabei sind, hat die bundesweit erste Schlichtungsstelle für den Nahverkehr zusammengefasst und ins Internet gestellt. Die Schlichter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen pochen seit einem Jahr auf Einhaltung der Kundengarantien. 1700 Beschwerden von Fahrgästen haben die Düsseldorfer bereits bearbeitet, 550 wurden zur Zufriedenheit der Kunden abgeschlossen. Nun wird das Projekt verlängert. Die bisherige Praxis beim Schadenersatz sei aber nur eine unverbindliche Richtschnur, warnen die Schlichter. Klare Regeln muss der Gesetzgeber liefern.

Mehr zum Thema im Internet:

www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false