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Wirtschaft: Schadensersatz: Richter gibt Holzmann-Klage wenig Chancen

Die Chancen des Holzmann-Großaktionärs André Leysen auf Schadensersatz von der Deutschen Bank sind nach dem ersten Verhandlungstag erheblich gesunken. Richter Dietmar Wöhler von der siebten Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts machte deutlich, dass er die Risiko-Hinweise im Börsenprospekt für die Kapitalerhöhung bei Holzmann im Herbst 1998 im Prinzip für ausreichend hält.

Die Chancen des Holzmann-Großaktionärs André Leysen auf Schadensersatz von der Deutschen Bank sind nach dem ersten Verhandlungstag erheblich gesunken. Richter Dietmar Wöhler von der siebten Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts machte deutlich, dass er die Risiko-Hinweise im Börsenprospekt für die Kapitalerhöhung bei Holzmann im Herbst 1998 im Prinzip für ausreichend hält. Die Anwälte Leysens wiesen dies mit Nachdruck zurück. Risiken bei großen Bauprojekten seien bewusst ausgeklammert worden. Den Appell des Richters zu einem Vergleich lehnten die Anwälte der Deutschen Bank entschieden ab. Damit sinken auch die Chancen von Kleinanlegern auf Schadensersatz in diesem und in anderen Fällen.

Das Verfahren wird jetzt schriftlich fortgesetzt. Am 13. Juni will Wöhler dann entweder ein Urteil verkünden oder entscheiden, ob das Verfahren doch mit der Anhörung von Zeugen seinen Fortgang nimmt. Leysen hat die Deutsche Bank und den Baukonzern auf Schadensersatz von mehr als 400 Millionen Mark verklagt. Als Leysens Unternehmensgruppe Gevaert Ende 1998 mit rund 30 Prozent bei Holzmann eingestiegen sei, hätten ihm Bank und Baukonzern die dramatische Lage des Unternehmens verschwiegen. Die Deutsche Bank weist dies mit Nachdruck zurück: Im Börsenprospekt habe sie auf die großen Risiken hingewiesen.

"Beschönigt oder verharmlost wird in dem Prospekt nichts", meinte Wöhler. Deswegen dürften es die Kläger schwer haben. Man könne sich auch nicht auf die Person von Deutsche Bank-Vorstand Carl von Boehm-Bezing stützen. Er sei zwar Aufsichtsratschef von Holzmann gewesen. Er habe aber keine Auskunftspflicht gegenüber der Bank, weil die Position im Aufsichtsrat ein persönliches Mandat sei.

Leysen-Anwalt Georg Maier-Reimer dagegen beharrte darauf, dass es dem Baukonzern schon Ende 1998 viel schlechter gegangen sei als im Prospekt dargestellt. Deutsche Bank-Anwalt Peter Heckel wies die Vorwürfe entschieden zurück. Im Prospekt werde mit aller Deutlichkeit auf die Risiken eines Engagements in Holzmann-Aktien und Anleihen hingewiesen.

Einen von Richter Wöhler vorgeschlagenen Vergleich lehnten beide Parteien ab. "Holzmann hat keine 75 Millionen Mark, um unberechtigte Ansprüche zu begleichen", sagte Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz und deutete an, dass Holzmann dann pleite wäre. "Wer wie die Deutsche Bank 1,5 Milliarden Mark für die Sanierung von Holzmann auf den Tisch gelegt hat, der hat sein Scherflein beigetragen. Die Deutsche Bank hat immer bezahlt, jetzt ist Schluss", sagte Anwalt Gerd Krieger als Vertreter der Bank. Während sich die Bank-Anwälte nach dem ersten Prozesstermin zuversichtlich gaben, war Leysen-Vertreter Maier-Reimer verärgert. Die Position des Richters sei falsch, die Bank habe die Lage im Prospekt in "zweistelliger Größenordnung" beschönigt. "Wir stellen uns gedanklich schon auf die nächste Instanz ein."

ro

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