zum Hauptinhalt

Schadensersatz vom Schlichter: Überbucht, verspätet, verloren

Wie die geplante Schlichtungsstelle Reisenden helfen soll

An die geplante Schlichtungsstelle sollen sich

Kunden wenden, wenn sie Schadensersatz für Flugausfälle, Verspätungen, Überbuchungen sowie

Verlust oder Beschädigung ihres Reisegepäcks

verlangen. Ansprüche über

5000 Euro können nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht mehr bei der Schiedsstelle geltend gemacht

werden, hier müssen die Verbraucher sofort klagen. Der Schlichterspruch ist aber auch in den anderen Fällen nicht bindend.

Das Ministerium strebt eine einvernehmliche

Lösung mit der Luftfahrtbranche an. Die neue Stelle soll privatrechtlich organisiert und von den Luftverkehrsunternehmen finanziert werden. Für

Airlines, die sich an diesem System nicht beteiligen wollen, ist eine zweite, behördliche Schlichtungsstelle vorgesehen, für

die allerdings dieselben Verfahrensregeln gelten sollen. Diese könnte etwa für Easyjet und Ryanair

zuständig sein, die sich nicht an der privaten Schiedsstelle beteiligen wollen. Noch ist unklar, wie die neue Schlichtungsstelle organisiert wird –

ob sie bei der bereits vorhandenen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

angesiedelt wird oder ob eine neue Einrichtung ins Leben gerufen wird. „Wir suchen nach einer besonders geeigneten Lösung mit möglichst geringen

Bürokratiekosten“, sagte Carola Scheffler vom

Bundesverband der

Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Wann

die Stelle mit der Arbeit beginnen wird, hänge von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ab.

„Wir brauchen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens etwas zeitlichen Vorlauf“, sagte die Sprecherin. Im

Bundesjustizministerium drängt man auf eine

zeitnahe Installierung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, betonte eine Sprecherin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false