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Wirtschaft: Schärfere Gesetze nach Terroranschlägen

Schon vor dem 1. April 2005 gab es für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit, Kontostammdaten abzurufen.

Schon vor dem 1. April 2005 gab es für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit, Kontostammdaten abzurufen. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 wurden die Kreditinstitute verpflichtet , diese Daten ihrer Kunden zu speichern. Dazu gehören zum Beispiel die Konto oder Depotnummer, der Name und die Adresse des Kontoinhabers sowie das Datum der Einrichtung und das der Auflösung. Nicht gespeichert werden Kontostände oder Kontobewegungen. Auch die Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte konnten von dieser Möglichkeit seit dem 1. April 2003 Gebrauch machen. Im vergangenen Jahr wurden in dem Zusammenhang etwa 39000 Kontoinhaber überprüft. AHA

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