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Wirtschaft: Schärfere Kontrollen der Finanzfirmen

BONN (uhl/HB).Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat der Bundesregierung schwerwiegende Versäumnisse beim Schutz von Kleinanlegern und Versicherungskunden vorgeworfen.

BONN (uhl/HB).Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat der Bundesregierung schwerwiegende Versäumnisse beim Schutz von Kleinanlegern und Versicherungskunden vorgeworfen.Dubiose Finanzdienstleister versuchten immer häufiger, aus der Diskussion über die gesetzliche Rente und aus den Euro-Ängsten Kapital zu schlagen, sagte AgV-Geschäftsführerin Anne-Lore Köhne am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Bonn.

Da der weitaus größte Teil des grauen Kapitalmarkts weiterhin ohne jede Kontrolle bleibe, verlören die Bundesbürger derzeit rund 40 bis 50 Mrd.DM, zum Beispiel durch unseriöse Warentermingeschäfte, Optionsanleihen, Zinsdifferenzgeschäfte oder Junkbonds, sagte Köhne.

Deshalb müßten alle Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes einer effektiven Zulassungs- und Aufsichtskontrolle unterworfen werden.Bisher unterlägen nur rund 10 Prozent der Aufsicht.Zudem sei durch eine Informationssammlung über Finanzfirmen ein Frühwarnsystem zu installieren.Auch der Vertrieb von Versicherungen und Krediten werde noch zu wenig beaufsichtigt.

Für Finanzvermittler würden bislang lediglich ähnliche Zulassungsvoraussetzungen wie für Reisegewerbetreibende gelten, die in Fußgängerzonen zum Beispiel Putzmittel verkauften.Durch mehr Kontrolle müsse die Zahl unseriöser Firmen und Kredithaie eingedämmt werden.Die Finanzdienstleister seien einer Informations- und Beratungspflicht sowie einer Haftungspflicht zu unterwerfen.Das Provisionssystem sollte so gestaltet werden, daß ökonomische Anreize zum Angebot von bedarfsgerechten Finanzprodukten entstünden.Dann wären die Finanzdienstleister nicht mehr darauf angewiesen, zum Beispiel hohe Abschlußprovisionen für unseriöse Versicherungen zu kassieren.Köhne kritisierte auch die Verkürzung der Verjährungsfrist für fehlerhafte Anlageberatung von 30 auf drei Jahre durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz.Denn die mangelhafte Beratung zeige sich oft erst nach dem Ablauf von drei Jahren, zumal immer mehr Geldanlagen langfristig abgeschlossen würden.

Schließlich monierte AgV-Geschäftsführerin Köhne den unzureichenden Datenschutz bei Online-Geschäften, weil dabei die Kunden- oder Kreditkartennummern abgefangen werden könnten.Der Präsident der Dachorganisationen der Verbraucherzentralen, Heiko Steffens, forderte ein grundsätzliches Verbraucherschutzgesetz in Deutschland und eine beim Bundeskanzleramt angesiedelte Abteilung Verbraucherpolitik.Außerdem müßten mit unlauteren Geschäftsmethoden erzielte Gewinne abgeschöpft werden können.Bislang dürften Finanzhaie ihre Gewinne behalten, wenn diese nicht von dem einzelnen Anleger zurückgefordert würden.

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