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Wirtschaft: Schärfere Sanktionen allein wirken nicht

Experten halten neue Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose für überflüssig. Nur die Beweislastumkehr zählt

Berlin (ce/fo/uwe). Die geplante Verschärfung von Sanktionen für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die ein Jobangebot ablehnen, greift nach Ansicht von Experten zu kurz. Schon jetzt gebe es im Arbeits und Sozialrecht viele Regeln, die eine Kürzung von Leistungen ermöglichten: Sie werden nur nicht angewandt. „Bevor neue Gesetze im Arbeits- und Sozialrecht erlassen werden, sollten erst einmal die angewendet werden, die schon im Gesetzbuch stehen. Damit wäre schon viel erreicht“, kritisiert der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin, Martin Fenski.

Die Erfahrung von Arbeitsrichtern und Arbeitsrechts-Anwälten zeigt, dass Leistungskürzungen bisher nur in Ausnahmefällen verhängt werden, wenn ein Arbeitsloser eine angebotene Stelle ablehnt: Die Angst der Behörden vor langwierigen Auseinandersetzungen, bei denen sie am Ende als Verlierer vom Feld gehen würden, sei zu groß, als dass sie Kürzungen tatsächlich durchsetzen würden, sagt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von der Stuttgarter Sozietät Gleiss Lutz . „Bisher geht da niemand ran“, seufzt der SPD-Sozialexperte Rainer Wend.

Ob sich das durch die Verschärfung der Regeln ändern wird, bezweifeln die Experten. Entscheidend wirken könne allerdings die so genannte Beweislastumkehr: Mussten bislang die Behörden beweisen, dass ein Arbeitsangebot zumutbar ist, sollen künftig Arbeitslose nachweisen müssen, warum sie einen Job nicht antreten können. „Dadurch werden erhebliche Kürzungen möglich sein“, prophezeit der SPD-Mann Wend gegenüber dem Tagesspiegel.

Wer einen angebotenen Job ablehnt oder sich nicht ausreichend selbst um Arbeit bemüht, dem soll die Leistung bis zu drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Das sieht ein im Kabinett noch unabgestimmter Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums vor. Für Langzeitarbeitslose, die ab 2004 das neue Arbeitslosengeld II beziehen, würde das im Monat eine Einbuße von rund 90 Euro (bei einem Regelsatz von 297 Euro in Westdeutschland inklusive Berlin oder 285 Euro in den neuen Bundesländern) bedeuten. Jungen Menschen unter 25 Jahren soll die Stütze sogar komplett gestrichen werden, wenn sie ein Jobangebot ablehnen. Schon heute sei es möglich – und sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – Sozialhilfeempfängern bis zu dreißig Prozent des Unterhalts zu kürzen, wenn sie einen Job ablehnten. „Ich verstehe nicht, warum die Ämter das nicht tun“, sagt Richter Fenski.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld gilt die Umkehr der Beweislast bereits seit diesem Jahr. „Wer zu uns kommt, muss jetzt hieb- und stichfest beweisen, dass er einen Job nicht annehmen kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder weil er in der Familie jemanden betreuen muss“, sagt Olaf Möller, Sprecher des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat das immerhin schon mal dazu geführt, dass die Arbeitsämter heute mehr Sperrzeiten verhängen als früher. Ob es dadurch auch mehr Klagen gegen diese Sperre gegeben habe, dazu gebe es keine Daten, hieß es in der BA.

Die Instrumente der Arbeitsverwaltung, um Leistungskürzungen durchzusetzen, sind für den Arbeitsrechtsexperten Bauer zurzeit so kompliziert, dass sich zu Recht kaum jemand wage, sie auch zu nutzen. „Wenn die Arbeitsämter keinen handfesten Hinweis auf Missbrauch haben, lassen sie es lieber“, sagte Bauer dem Tagesspiegel. Deshalb gebe es auch so wenige Fälle, in denen Arbeitslosengeld und -hilfe gestrichen oder gekürzt werde. Bauer unterstützt das Ziel der Regierung, fast sämtliche Zumutbarkeitshürden zu kippen. „Das ist bislang ein Dogma in Deutschland.“ Nach dem bestehenden Recht sei im Grunde gar nichts zumutbar. Das zeige die Praxis.

Die Arbeitsämter versuchten gar nicht erst, Jobs unterhalb der früheren Niveaus anzubieten. „Aber nichts spricht dagegen, dass ein arbeitsloser Anwalt als Taxifahrer arbeitet“, sagt Bauer. Für den Gesetzgeber sei es kein Problem, dieses Hemmnis zu beseitigen. Das sieht der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums auch vor: Danach sollen Langzeitarbeitslose verpflichtet werden, jeden Job anzunehmen – unabhängig von der vorherigen Tätigkeit. Dem Einkommen ist nach unten keine Grenze gesetzt. „Das erspart komplizierte Berechnungen“, erläutert der SPD-Arbeitsmarktexperte Wend.

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