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Wirtschaft: Scheidungen werden günstiger, Strafverfahren teurer

Die neue Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) bedeutet für die Mandanten nicht nur eine Preiserhöhung, sondern – je nach Rechtsgebiet – auch Preissenkungen. Während sich die Gebühren im Strafrecht um 30 Prozent und im Verwaltungsrecht um 17 Prozent erhöhen, müssen Anwälte, die sich vorwiegend mit Scheidungen oder Verkehrsunfällen befassen, mit Einbußen rechnen.

Die neue Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) bedeutet für die Mandanten nicht nur eine Preiserhöhung, sondern – je nach Rechtsgebiet – auch Preissenkungen. Während sich die Gebühren im Strafrecht um 30 Prozent und im Verwaltungsrecht um 17 Prozent erhöhen, müssen Anwälte, die sich vorwiegend mit Scheidungen oder Verkehrsunfällen befassen, mit Einbußen rechnen. Einige Beispiele:

UNFÄLLE

Ein Anwalt vertritt einen Mandanten wegen einer Verkehrsunfallsache mit einem Streitwert von 5000 Euro vor Gericht. Nach mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme ergeht das Urteil. Kosten künftig: 896,10 Euro. Nach bisheriger Gebührenstruktur (Brago) waren es 1070,68 Euro.

SCHEIDUNGEN

Auch Scheidungen werden günstiger: Eine Trennung mit einem Streitwert von 4000 Euro plus Versorgungsausgleich von 6000 Euro schlug bisher mit 1434,92 Euro zu Buche. Künftig wird die Anrechnung des Versorgungsausgleichs generell auf 1000 Euro begrenzt, die Anwaltskosten belaufen sich somit auf 869,10 Euro.

FORDERUNGEN

Das Einklagen von Forderungen bei säumigen Zahlern wird dagegen teurer: Bei einem Streitwert von 4000 Euro steigen die Anwaltskosten von 591,60 Euro auf 733,70 Euro.

VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsrechtliche Verfahren, wie die Klage eines Gastwirts auf Verkürzung einer Sperrfrist mit einem Gegenstandswert von 10 000 Euro kostet nach Brago 1737,68 Euro, nach RVG wird sie künftig 2409,20 Euro betragen.

STRAFRECHT

Verbrechen, die ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, lohnen sich in Zukunft noch weniger: Vertritt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten, gegen den ein Ermittlungsverfahren mit anschließender Anklageerhebung vor der Wirtschaftsstrafkammer läuft, und finden dabei 15 Hauptverhandlungstermine statt, so kostet das den Straftäter statt bisher 5028,60 Euro künftig mit 9465,60 Euro fast das Doppelte.

Diese Beispielrechnungen sowie ein Überblick über die Neuerungen sind nachzulesen in: Neue Juristische Wochenschrift, Ausgabe 20/2004.

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