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Wirtschaft: Scheinselbständige sind entlastet

BERLIN (asi).Für Unternehmer und Selbständige, die seit Monaten um ihre Existenz fürchten, weil sie vom Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit betroffen sind, gibt es erste Gründe zur Hoffnung.

BERLIN (asi).Für Unternehmer und Selbständige, die seit Monaten um ihre Existenz fürchten, weil sie vom Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit betroffen sind, gibt es erste Gründe zur Hoffnung.Nach Informationen des Tagesspiegels hat Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) die Sozial- und Rentenversicherungsträger in einem Rundschreiben aufgefordert, keine Ermittlungen vorzunehmen, die den Zeitraum vor dem 1.Januar 1999 betreffen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag bestätigte, werden danach die Versicherungsträger bei den Auftraggebern und vermeintlichen Scheinselbständigen nur solche Beiträge einfordern, die ihnen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Januar verloren gegangen sein sollen.Auch die jetzt geltende Beweisumkehr, nach der die Versicherungsträger bereits bei Vermutung von Scheinselbständigkeit Beiträge einfordern können, darf nach dem Riester-Papier ausschließlich für den Zeitraum ab dem 1.Januar 1999 angewendet werden.Nur für diesen Zeitraum besteht für die Selbständigen auch die Pflicht, nachzuweisen, daß sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmer sind.

Für die betroffenen Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und Architekten sei damit zwar "das größte Konkursrisiko erst einmal abgewendet", sagte Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, am Donnerstag dem Tagesspiegel.Dennoch beharre er auf seiner Forderung: "Das Gesetz muß grundlegend geändert werden." Die Bundesregierung habe mit dem Gesetz "fahrlässig" ganze Berufsstände verunsichert und "das noch immer vorherrschende Versorgungsdenken der Menschen zementiert"."Gerade junge Akademiker, die über den Schritt in die Selbständigkeit nachdenken", würden jetzt nach Ansicht des Verbandspräsidenten "verprellt".

Als "völlig praxisfern" bezeichnete Oesingmann zudem Teile des Riester-Papiers, in denen das Bundesarbeitsministerium unterstellt, "daß es sich (bei der Scheinselbständigkeit) überwiegend um Branchen handelt, die nicht dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind ...und (durch das Gesetz) entstehende Mehrkosten ...durch höhere Preise für die Kunden ...aufgefangen werden könnten".Wer so argumentiere, sagte Oesingmann, zeige, "daß er sich mit den Bedingungen des Wettbewerbs nicht auseinandergesetzt hat".Die Regierung habe ein Gesetz erlassen, ohne vorher zu prüfen, "was sie damit anrichtet" und "massenweise jungen Existenzen verhindert".Gelinge es der jetzt eingesetzten Kommission zur Überarbeitung des Gesetzes nicht, diesen Trend zu stoppen, prophezeit Oesingmann das "Abwürgen jeder Eigeninitiative und Behinderungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen".

Die betroffenen Berufsverbände hätten die rot-grüne Koalition vor den Folgen des Gesetzes gewarnt, sagte Oesingmann.Doch "die Sozialdemokraten haben das einfach nicht zur Kenntnis genommen".Die Stimmung bei den Selbständigen sei jetzt "verständlicherweise miserabel".

Noch im Mai wird der Berufsverband Selbständiger in der Informatik (BVSI) gegen das Bonner Gesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.Wie BVSI-Justiziar Benno Grunewald dem Tagesspiegel am Donnerstag sagte, verstoße das Gesetz seiner Auffassung nach nicht nur gegen das Gleichstellungsrecht.Zumindest bei den rund 30 000 betroffenen Datenverarbeitungs-Beratern werde zudem das Recht auf uneingeschränkte Berufsausübung eingeschränkt.Da in den vergangenen Wochen auch in anderen Branchen das Ausmaß der praktischen Folgen des Gesetzes klar geworden seien, schloß Grunewald ähnliche Klagen nicht aus.

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