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Wirtschaft: Schlechte Aussichten für Lehman-Kläger

Bundesgerichtshof sieht Schadenersatz skeptisch

Karlsruhe - Die Kunden der insolvent gewordenen US-Bank Lehman Brothers haben kaum Aussicht auf Schadenersatz wegen Beratungsfehlern. Dies wurde bei der mündlichen Verhandlung zu den beiden ersten von etwa 40 beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen Fällen am Dienstag in Karlsruhe deutlich. Der Vorsitzende des XI. Senats, Ulrich Wichert, sagte, die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe nach den Feststellungen der Vorinstanz die beiden Kläger darauf hingewiesen, dass ihr Geld verloren sei, wenn die Lehman-Bank Pleite gehe. Weitere Aufklärungspflichten – etwa der Hinweis auf eigene Profite beim Handel mit Lehman- Zertifikaten – habe die Haspa vermutlich nicht gehabt. Das Urteil sollte am frühen Abend verkündet werden, lag bei Redaktionsschluss aber noch nicht vor.

Die beiden Kläger galten laut BGH als erfahren in Geldgeschäften und hatten 2006 sowie 2007 für je 10 000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Im September 2008 war die drittgrößte Investmentbank der USA zahlungsunfähig, und die Darlehen an die Bank waren verloren.

Wichert sprach beiden Fällen allerdings nur eine „gewisse Pilotfunktion“ zu. Es gebe andere mit unterschiedlichen Beratungssituationen und komplizierteren Produkten, die alle im Einzelfall entschieden werden müssten. AFP

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