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Wirtschaft: Schlechtwettergeld wird wieder eingeführt

Hannover (ADN). Arbeitgeber, Gewerkschaften und Bundesregierung haben sich am Sonntag in Hannover über die Neueinführung eines Schlechtwettergeldes im Baugewerbe geeinigt.

Hannover (ADN). Arbeitgeber, Gewerkschaften und Bundesregierung haben sich am Sonntag in Hannover über die Neueinführung eines Schlechtwettergeldes im Baugewerbe geeinigt. Betroffen sind knapp eine Million Beschäftigte. Die Finanzierung des Schlechtwettergeldes übernehmen Bauwirtschaft, die Beschäftigten und die Bundesanstalt für Arbeit. Die Verhandlungspartner erhoffen sich davon eine wirksame Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit, von der in der vergangenen Saison rund 150 000 Beschäftigte betroffen waren.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wertete das Verhandlungsergebnis als ein "kleines Bündnis für Arbeit". Die Mehrkosten für die Bundesanstalt bezifferte er auf 51 Mill. DM jährlich. Dem stünden allerdings Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber. Die Bauarbeitgeber haben die am Sonntag mit Gewerkschaft und Bundesregierung erzielte Einigung beim Schlechtwettergeld begrüßt. Der Verhandlungsführer der beiden Bauspitzenverbände, Peter Huber, zeigte sich in Hannover zuversichtlich, daß mit der Neuregelung ein wirksamer Beitrag zur Vermeidung von Entlassungen in den kommenden Schlechtwetterperioden geleistet werden könne, ohne die Baubetriebe mit neuen witterungsbedingten Kosten zu belasten. Der Vorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Klaus Wiesehügel, äußerte sich zufrieden über den gesunkenen Arbeitnehmeranteil von 50 auf 30 Stunden.

Die Neuregelung schreibt das Drei-Säulen-Modell fest, wonach das Schlechtwetterrisiko gemeinsam von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bundesanstalt für Arbeit getragen wird. Der Eigenbeitrag der Arbeitnehmer wird von bisher 50 auf 30 Stunden verringert. Von der 31. bis 100. Stunde wird ein Winterausfallgeld aus der von Arbeitgebern finanzierten Winterbau-Umlage gezahlt. Künftig bekommen die Betreibe aus der Umlage auch die Sozialversicherungsbeiträge für diese Zeiten erstattet. Bei kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die Bundesanstalt die Versicherungsbeiträge. Das Ausfallgeld ab der 101. Stunde wird einheitlich von ihr übernommen.

Die alte Schlechtwetterregelung war zum 1. Januar 1996 abgeschafft worden. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte sich Einsparungen erhofft, die aber aus der Sicht der IG BAU nicht eingetroffen sind. Nach ihrer Darstellung lagen die Aufwendungen für die arbeitslosen Bauarbeiter höher als die jährlich 700 bis 900 Mill. DM für das Schlechtwettergeld. Die ab 1996 vereinbarten Regelungen für die Winterzeit haben laut IG BAU durchweg nicht funktioniert.

Allein in vergangenen Winter stieg die Zahl der arbeitslosen Bauleute nach IG-BAU-Angaben auf fast 350 000. Die IG BAU hatte nach der Bundestagswahl im Herbst 1998 ein "Schlechtwettergeld in neuer Form" angeregt. Dieses sah vor, künftig ab der ersten witterungsbedingten Ausfallstunde von November bis März ein Schlechtwettergeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu zahlen.

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