zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Schmoldt zweifelt an der Einrichtung von Tariffonds

DÜSSELDORF (pt/HB). Nach dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Herbert Mai, hat am Montag auch IG-BCE-Chef Hubertus Schmoldt auf konkrete Vereinbarungen bei dem für den 6.

DÜSSELDORF (pt/HB). Nach dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Herbert Mai, hat am Montag auch IG-BCE-Chef Hubertus Schmoldt auf konkrete Vereinbarungen bei dem für den 6. Juli geplanten dritten Spitzentreffen für ein Bündnis für Arbeit gedrängt. In einem Gespräch mit dem "Handelsblatt" unterstützte Schmoldt die Forderung Mais, bei den Themen Frührente, Tarifpolitik, Ausbildung und Abbau von Überstunden zu Absprachen zwischen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Bundesregierung zu kommen. "Wenn wir am 6. Juli nicht weiterkommen, können wir uns weitere Treffen schenken", erklärte Schmoldt.

Anders als der ÖTV-Vorsitzende hat Schmoldt jedoch Bedenken, in Zukunft per Gesetz alle Arbeitnehmer zu verpflichten, fünf Jahre lang 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen Tariffonds zur Finanzierung der Rentenabschläge bei Frührenten zu zwingen. "Ich bin unsicher, ob der Bundesgesetzgeber dazu überhaupt die Befugnis hat. Auf der anderen Seite brauchen wir aber ein Instrument, um die Abschläge teilweise auszugleichen. Denn andernfalls wird in den nächsten Jahren kein älterer Arbeitnehmer mehr bereit sein, früher in Rente zu gehen. Die Folge wäre ein Anstieg der Arbeitslosigkeit gerade bei jungen Menschen." Er würde daher branchenspezifischen Regelungen den Vorzug geben. "Wenn sich die Tarifparteien am Bündnis-Tisch dazu verpflichten und der Gesetzgeber die Branchenfonds steuerlich flankiert, werden wir das auch tarifpolitisch für die überwiegende Zahl aller Wirtschaftsbereiche umsetzen können", erklärte Schmoldt. Die Beiträge in die tariflich vereinbarten Fonds sollten steuerfrei sein, die Zuwendungen aus dem Fonds sollten dagegen bei Auszahlung zusammen mit den übrigen Alterseinkommen der Arbeitnehmer versteuert werden. Für die Beiträge zu den bereits tariflich vereinbarten zusätzlichen betrieblichen Altersversorgungen forderte Schmoldt, diese dürften allenfalls pauschal versteuert werden. Diese Pauschalsteuer müsse der einzelne Arbeitnehmer von der Einkommensteuer absetzen können. Damit würden die Beiträge so behandelt wie bis zum 1. April dieses Jahres die Gehaltsumwandlungen bei Direktversicherungen. Sie müssen mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Seit dem 1. April kann die Pauschalsteuer jedoch nicht mehr bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Der Gesetzgeber müsse die Tarifparteien darüber hinaus verpflichten, für eine rentierliche Anlage der Fondsgelder zu sorgen. Die Selbstverwaltung der Fonds durch die zuständigen Verbände werde die Akzeptanz bei den Unternehmen erhöhen und ihr Interesse an der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden stärken. Schließlich müßten sich die Arbeitgeber verpflichten, für zwei vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidende Altersteilzeiter einen neuen Arbeitnehmer im Unternehmen einzustellen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false