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Ein neuer Boden: Auch unrenovierte Wohnungen nutzen sich ab und müssen irgendwann aufgehübscht werden.

© dpa

Schönheitsreparaturen für unrenovierte Wohnungen: Warum Mieter und Vermieter zahlen müssen

Von fälligen Renovierungen profitieren beide Seiten. Eine Kostenteilung, wie sie der BGH fordert, ist daher eine faire Lösung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Heike Jahberg

Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine unrenovierte Wohnung. Sie wohnen dort zehn, 15 Jahre, dann reicht es Ihnen. Die Tapete löst sich von den Wänden, der Putz bröselt. Es muss etwas geschehen. Doch wer ist dafür verantwortlich? Mieter oder Vermieter? Seit Mittwoch ist klar: beide.

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Schon vor fünf Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die Mieter auch dann zum Streichen oder Tapezieren verpflichten sollen, wenn die Wohnung beim Einzug abgewohnt ist, unwirksam sind. Doch jahrelang war unklar, was das für langjährige Mieter bedeutet, deren Wohnungen irgendwann dann doch einmal hergerichtet werden müssen. Müssen automatisch die Vermieter zahlen? Der Mieterbund meint ja. Immerhin sei nach dem Gesetz der Vermieter verpflichtet, die Wohnung instand zuhalten. Doch der BGH sieht das anders. Die Richter haben entschieden, dass sich Mieter und Vermieter in solchen Fällen die Kosten teilen müssen. Zu Recht.

Denn das Vermieterargument, die Mieter hätten ja gewusst, was sie bekommen, sticht nicht. Sonst würden diese eines Tages in einer Bruchbude hausen. Doch auch die Mieter sind nicht außen vor: Nach der Renovierung ist ihr Zuhause besser als zuvor. Eine Kostenteilung ist daher eine faire Lösung.

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