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Schrempp-Rücktritt: Amtsgericht: Daimler nichts vorzuwerfen

Entlastung für Daimler: Das Amtsgericht Frankfurt hat den Autobauer vom Vorwurf freigesprochen, den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp 2005 zu spät gemeldet zu haben.

Die Richter widersprachen damit der Finanzaufsicht Bafin, die noch ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro erlassen hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Beschluss des Amtsgerichts bereits Rechtsmittel eingelegt, so dass nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden müsse. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte argumentiert, das Unternehmen habe es leichtfertig unterlassen, das Ausscheiden ihres Vorstandschefs unverzüglich zu melden.

Dagegen argumentierten nun die Amtsrichter, zu dem Zeitpunkt - Mitte 2005 - sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen. Daher sei aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eine Schuld ausgeschlossen. Die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen. (mfa/dpa)

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