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Wirtschaft: Schröder pfeift Künast zurück

Kanzler: Kunden sollen über Schnäppchen selbst entscheiden / Verbraucherschutzministerin will Wettbewerbsrecht verschärfen

Berlin (hej/msh). Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat die Diskussion über die Billigangebote bei Discountern wie Aldi und Lidl mit einem Machtwort beendet. Er kritisierte am Freitag den Vorstoß von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne), die so genannten „Schnäppchen“Angebote zu stoppen. „Ich würde dafür plädieren, dass man das dem Markt überlässt und der freien Wahl der Konsumenten“, sagte Schröder am Freitag dem Fernsehsender N24. Er habe Zweifel, ob dafür gesetzliche Schritte erforderlich seien. Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) übte am Donnerstag Kritik an der Ministerin. Es gebe kein Dumping in Deutschland, sagte Clement. Daher sei auch der Gesetzgeber derzeit nicht gefragt.

Schröder räumte allerdings ein, dass Künasts Ansatz, die Qualität von Nahrungsmitteln zu sichern, richtig sei. Die Ministerin will bei der anstehenden Reform des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) Änderungen durchsetzen, um härter gegen eventuelle Dumpingpreise der großen Discounter vorgehen zu können. Der Preiskampf gefährde die Qualität der Produkte und schade langfristig den Verbrauchern, argumentiert die Ministerin. Den Entwurf für eine Reform des UWG will das Bundesjustizministerium Ende des Monats vorlegen.

Neben dem Verbot von Dumpingpreisen will das Verbraucherschutzministerium in dem neuen UWG noch weitere Punkte verankert wissen. So sollen Händler, die mit Sonderangeboten werben, verpflichtet werden, die Ware für einen bestimmten Zeitraum auch tatsächlich vorrätig zu halten. Zudem soll das neue Gesetz eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, so genannte Unrechtsgewinne abzuschöpfen, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Matthias Berninger (Grüne), dem Tagesspiegel. Dabei handelt es sich um Gewinne, die Unternehmen unfairerweise durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erzielen. Bisher können geprellte Käufer oder Verbraucherschützer zwar vor den Gerichten eine Abmahnung von Firmen erreichen, die gegen das UWG verstoßen haben. Aber den Gewinn, den die Firmen zum Beispiel mit einer irreführenden Werbung erzielt haben, durften diese behalten.

Berninger schätzt, dass die potenziellen Einnahmen im Milliardenbereich liegen. Während Verbraucherschützer das Geld für sich reklamieren, möchte Berninger diese Einnahmen zum Schuldenabbau verwenden. „Das Geld soll Hans Eichel bekommen“, sagte der Staatssekretär. Noch ist aber nicht völlig klar, ob die Regelung tatsächlich im Entwurf des Justizministeriums enthalten ist. Wirtschaftsverbände wie der Handelsverband HDE und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnen die Regelung ab, weil sie in der Praxis schwer umzusetzen sei und eine weitere Regulierung für die Unternehmen bedeute.

Schlussverkäufe abschaffen

Anders als der Handel möchte Berninger im Rahmen der UWG-Reform auch die Schlussverkäufe ein für allemal abschaffen. Wenn künftig Rabattaktionen per Gesetz freigegeben werden sollen, sollte man Sommer- und Winterschlussverkauf nicht über Umwege wieder einführen. „Dieser Winterschlussverkauf dürfte der letzte sein“, sagte Berninger. Handelsverbände hatten gefordert, einen Begriffsschutz für die Saisonschlussverkäufe beizubehalten. Wer mit dem Begriff Sommer- oder Winterschlussverkauf werbe, dürfe Sonderaktionen nur in den bisher festgelegten Zeiträumen veranstalten.

Für Räumungsverkäufe soll es auch in Zukunft Sonderregeln geben. „Damit wurde zuletzt viel Schindluder getrieben“, sagt Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale. Insbesondere im Schmuck- und Lederhandel sei es beliebt gewesen, Läden zu eröffnen und sie mit Billigware zu bestücken. Kurze Zeit später wurden die Läden mit einem profitablen Räumungsverkauf wieder geschlossen. Künftig müssen Räumungsverkäufe bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern angemeldet werden.

Mit der Reform des Gesetzes sollen auch die Informationspflichten bei der Werbung erweitert werden. So müssen, geht es nach dem Willen der Verbraucherschützer, in Zukunft bei der Werbung für herabgesetzte Waren der alte Preis und der Zeitraum angegeben werden, in dem die Ware billig verkauft wird.

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