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Wirtschaft: Schuld und Pfändung

IHK greift bei Beitragsverweigerer hart durch

Berlin - Ulrich Britzelmair ist stur. Wenn sich der Augsburger Kleinunternehmer einmal zu etwas entschlossen hat, lässt er sich durch nichts davon abbringen – auch nicht durch eine Haftandrohung. Seit 1999 weigert sich der Bayer, seine IHK- Beiträge zu zahlen. Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist dem 51-Jährigen ein Dorn im Auge. „Ich habe noch nie irgendeine Leistung von der IHK erhalten. Wofür soll ich irgendetwas zahlen“, ereifert sich Britzelmair.

Die Mitgliedschaft in der IHK ist für Firmen in Deutschland verpflichtend. Die IHK hat als öffentlich-rechtliche Körperschaft staatliche Aufgaben übernommen. Sie berät beispielsweise Existenzgründer. Unternehmen, die wenig Gewinn machen und nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen keine Beiträge bezahlen. Der Unternehmer aus Bayern hat mittlerweile eine offene Rechnung von 2755,50 Euro. Alle Warnungen der IHK Augsburg ließ der Kammerverweigerer verstreichen. Ende Juni setzte ihm die IHK eine letzte Frist: „Wir fordern Sie letztmals auf, den offenen Betrag bis spätestens 13.07.2007 zu begleichen.“ Ansonsten sei man leider gezwungen, „einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen“, heißt es in einem Schreiben. „Damit hätte ich nie gerechnet“, sagt Britzelmair kleinlaut. Gezahlt hat er trotzdem nicht. Mehr als ein Monat sei nach Ablauf der Frist verstrichen, ohne dass er gewusst habe, ob er ins Gefängnis gehen müsse. Jetzt kam der nächste Brief. Die IHK pfändete sein Firmenkonto. „Ich war verzweifelt. Wovon sollte ich denn meine beiden Angestellten bezahlen?“

Mittlerweile habe Britzelmair wieder Zugriff auf sein Konto. Die IHK hebt den streitigen Betrag nun ab und sieht den Fall als weitgehend beendet an. „Für die IHK Schwaben ist die Einhaltung der Beitragsgerechtigkeit ein verpflichtender Grundsatz, nach dem wir auch jetzt gehandelt haben“, sagt Christian Kopp von der IHK in Augsburg. Die IHK verteidigt die Pflichtmitgliedschaft, weil sie vielfältige Aufgaben für ihre Mitglieder übernehme. „Zwar gibt es einige Unternehmen, die lieber nicht bei uns Mitglied wären. Kontopfändungen oder gar Haftbefehle sind mir in Berlin aber nicht bekannt“, sagt die hiesige IHK-Sprecherin Christina York.

Ein Einzelkämpfer ist Britzelmair trotzdem nicht. Die IHK-Verweigerer sind als Verein organisiert. „Insgesamt vertreten wir die Interessen von 300 000 Menschen“, behauptet Hermann Schrecker, Vorstandsmitglied des Vereins IHK-Verweigerer e.V. Der Verein habe durch den Fall Britzelmair großen Zulauf.jpe

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