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Schumacher

© dpa

Schumacher-Prozess: Vor dem Freispruch

Alles deutet auf einen Freispruch mangels Beweisen hin: Ex-Infineon-Chef Ulrich Schumacher konnte vor Gericht keine Bestechlichkeit nachgewiesen werden.

München - Der Strafprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher endet vorzeitig mit einem Freispruch in den Hauptanklagepunkten. Darauf hätten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach einer Beratung hinter verschlossenen Türen geeinigt, verkündete Richter Peter Noll am Montag am Landgericht München. Schumacher musste sich seit Mitte September wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, versuchten Prozessbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.

Doch während der sechswöchigen Verhandlung habe Schumacher keine Bestechlichkeit nachgewiesen werden können, sagte der Richter. Das deutet auf einen Freispruch mangels Beweisen hin. Das formelle Urteil und die ausführliche Begründung will Noll am Mittwoch verkünden. „Sie bekommen es schwarz auf weiß, Herr Schumacher“, versicherte er dem sichtlich erleichterten Angeklagten.

Schumachers Anwalt Hanns Feigen ergänzte, sein Mandant werde nur wegen Steuerhinterziehung im Umfang von rund 10 000 Euro zu einer höheren Geldzahlung verurteilt. Schumacher, der heute den chinesischen Chipkonzern Grace leitet, zeigte sich angesichts der Wendung im Prozess erfreut. Fünfeinhalb emotional hoch belastende Jahre seines Lebens seien nun vorüber und er habe seine Unschuld beweisen können.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ursprünglich vorgeworfen, er habe sich von seinem Geschäftspartner Udo Schneider die Teilnahme an Autorennen bezahlen lassen. Insgesamt seien 300 000 Dollar an Schumacher geflossen. Im Gegenzug habe Schneider Aufträge von Infineon erhalten. Während des spektakulären Prozesses gegen den einstigen Börsenstar war die Anklage nach und nach fragwürdig geworden. Geladene Belastungszeugen sagten Entlastendes aus. Kronzeuge Schneider verhedderte sich in Widersprüchen und wurde unglaubwürdig. Eine Verurteilung Schumachers sei unwahrscheinlich, hatte Noll danach erklärt. Zum vorzeitigen Prozessende kam es am Montag, als auch der als Zeuge geladene Infineon-Aufsichtsratschef Max Dietrich Kley Schumacher entlastete. Dieser sei 2004 nicht gefeuert worden, weil Infineon ihm Bestechlichkeit zur Last gelegt habe, sondern weil im damaligen Vorstand keiner dem anderen mehr getraut habe. 

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