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Wirtschaft: Schwarzgelderfließen auch 2005 zurück

Düsseldorf Die Steueramnestie könnte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) doch noch mehr Geld in die Kassen bringen als zuletzt erwartet. Ursprüngliche Hochrechnungen werden aber auch damit nicht erfüllt.

Düsseldorf Die Steueramnestie könnte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) doch noch mehr Geld in die Kassen bringen als zuletzt erwartet. Ursprüngliche Hochrechnungen werden aber auch damit nicht erfüllt. Steueranwälte und Berater berichten von einem fast ungebrochenen Interesse der Mandanten an Eichels „Brücke zur Steuerehrlichkeit“. „Das läuft fast mit der gleichen Schlagzahl wie bisher weiter“, sagte der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kanzlei Streck, Mack, Schwehelm dem Handelsblatt. „Wir gehen davon aus, dass der März noch mal so gut wird wie der Dezember“, betonte Schwedhelm.

Die Steueramnestie begann im Januar 2004 und läuft noch bis Ende März dieses Jahres. Allein im Dezember waren 38 Prozent der Gesamtzahlungen bis zum Jahresende von 901,7 Milliarden Euro bei den Finanzämtern eingegangen. Die Steuerschätzung im November war von Einnahmen von 800 Millionen Euro in 2004 und lediglich zehn Millionen Euro in diesem Jahr ausgegangen. Im Bundesfinanzministerium zeigte man sich überrascht von den Extra-Einnahmen. „Ich habe bisher keine Informationen, die auf höhere Einnahmen als 50 Millionen Euro in diesem Jahr hindeuten“, sagte Eichels Steuerschätzer Ulrich van Essen.

Jörg Schauf von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn schätzt, dass im ersten Quartal 2005 noch einmal rund 300 Millionen Euro an den Fiskus fließen dürften. Insgesamt hätte die Amnestie Bund, Ländern und Gemeinden dann 1,2 Milliarden Euro eingebracht. „Seit dem Ende der Weihnachtsferien verzeichnen wir zunehmende Nachfrage bei unseren Mandanten“, berichtet Schauf. Hinzu kämen noch einige Altfälle.

Wer bis Ende März eine strafbefreiende Erklärung bei seinem Finanzamt abgibt, muss 35 Prozent Steuern auf die hinterzogenen Einnahmen zahlen. Dabei werden aber je nach Steuerart zusätzliche Abschläge gewährt. So müssen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur 60 Prozent, bei der Gewerbesteuer nur zehn Prozent, bei der Umsatzsteuer 30 Prozent und bei der Erbschaftsteuer 20 Prozent des hinterzogenen Betrags angesetzt werden. asr/HB

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