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Wirtschaft: Seit 1980 beschäftigt die Rentenbesteuerung die Verfassungsrichter

Wenn die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe im Herbst dieses Jahres tatsächlich entscheiden sollten, dass die Renten in Zukunft erst bei ihrer Auszahlung besteuert werden, wird das für einen Teil der Berufstätigen in der Bundesrepubik keinen Unterschied machen: die Beamten. Sie zahlen, solange sie arbeiten, keine Steuern für ihre Vorsorgeleistungen.

Wenn die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe im Herbst dieses Jahres tatsächlich entscheiden sollten, dass die Renten in Zukunft erst bei ihrer Auszahlung besteuert werden, wird das für einen Teil der Berufstätigen in der Bundesrepubik keinen Unterschied machen: die Beamten. Sie zahlen, solange sie arbeiten, keine Steuern für ihre Vorsorgeleistungen. Die fallen erst an, wenn das sogenannte "Ruhegeld" ausgezahlt wird, "nachgelagert" nennen das die Experten.

Dieses Verfahren ist schon seit langem umstritten. Die Beamten sehen in der nachgelagerten Besteuerung eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern. Das Bonner Institut für Finanzen und Steuern hat festgestellt, dass durchschnittlich 77 Prozent der Gelder, die die Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Da die gesetzliche Rente - anders als das Ruhegeld der Beamten - auch bei der Auszahlung nicht versteuert werden muss, bleiben diese Gelder unversteuert. Im Gegensatz dazu gehen Experten davon aus, dass bei den Beamten nur zwölf Prozent der durchschnittlichen Pensionen unversteuert bleiben.

Die unterschiedliche Besteuerung der gesetzlichen Rente und des Beamtenruhegelds war schon zweimal Gegenstand von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Pensionierte Beamte zogen 1980 das erste Mal nach Karlsruhe. Damals stellte das Gericht fest, dass diese sogenannte "Privilegierung" der gesetzlichen Renten zur Vermeidung einer doppelten Steuerzahlung notwendig sei. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber allerdings, die gesetzlichen Renten in Zukunft insgesamt höher zu besteuern. Dies sei, so hieß es, notwendig, da die Rentenbeträge mittlerweile neue Größenordnungen erreicht hätten und deswegen stärker besteuert werden sollten. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist allerdings bis heute nicht erfolgt.

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