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Selbstanzeige: Letzte Rettung für Steuersünder

Wer sich beim Finanzamt meldet und Steuern nachzahlt, kann um eine Anzeige herumkommen.

Mit einer Selbstanzeige kann man einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen. Aber nur, wenn man alles richtig und sich komplett ehrlich macht. So muss man sämtliche Geldverstecke aufdecken. Wer also nicht nur Kapitalerträge aus Luxemburg hat, sondern auch in der Schweiz Zinsen kassiert, muss das angeben. Auch woher das angelegte Geld stammt, muss man dem Fiskus sagen. Schwarzgeldtransaktionen fliegen spätestens jetzt auf. Und: Die Tat darf noch nicht entdeckt sein. Vor einer Anzeige sollte man auf jeden Fall zum Anwalt oder Steuerberater gehen. Denn ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, droht Hinterziehern trotz der Anzeige ein Verfahren, die Selbstanzeige wirkt dann nur strafmindernd. Gleiches gilt, wenn man die fälligen Steuern nicht aufbringen kann und der Fiskus eine Stundung ablehnt.

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