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Wirtschaft: Senat hat Richtlinien nicht rechtzeitig verabschiedet - Berliner Handwerker müssen warten

Die Berliner Handwerker fürchten um ihr Geld: Die sogenannte "Meistergründungsprämie", mit der Existenzgründern der Aufbau eines eigenen Betriebs erleichtert werden soll, wird zurzeit nicht ausgezahlt. Sie liegt auf Eis, weil der Berliner Senat nicht rechtzeitig die neuen, notwendigen Richtlinien für die Auszahlung verabschiedet hat.

Die Berliner Handwerker fürchten um ihr Geld: Die sogenannte "Meistergründungsprämie", mit der Existenzgründern der Aufbau eines eigenen Betriebs erleichtert werden soll, wird zurzeit nicht ausgezahlt. Sie liegt auf Eis, weil der Berliner Senat nicht rechtzeitig die neuen, notwendigen Richtlinien für die Auszahlung verabschiedet hat.

Der Pressereferent des Wirtschaftssenators, Michael Wehran, betont, dass die Sache zügig bearbeitet wird. Die Abstimmungen über die von der Europäischen Union kofinanzierte Prämie sollen in zwei Wochen abgeschlossen sein, so Wehran. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 4,8 Millionen Mark für die Prämie zur Verfügung.

Die Richtlinien für die Prämienvergabe waren zum Ende des zurückliegenden Jahres ausgelaufen. Da es bei der Abwicklung des Verfahrens immer wieder zu Unregelmäßigkeiten gekommen war, sollen Teile der Richtlinien nun geändert werden. Bislang muss spätestens drei Jahre nach Betriebsgründung die Meisterprüfung erfolgen, darüber hinaus ist in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zwölf Monate zu beschäftigen. Als Alternative steht es dem Handwerksmeister frei, eine Lehrstelle zu schaffen.

Sind alle Auflagen erfüllt, bleiben die 20 000 Mark im Bestand der Firma. Im Landeshaushalt gelten sie als verlorene Zuschüsse. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss das Geld jedoch zurückzahlen. Um zu verhindern, dass Konkurse oder andere Verfehlungen nicht gemeldet werden und der Fiskus über Jahre seinem Geld hinterherläuft, müssen neue Richtlinien her. Künftig müssen die Handwerksmeister nach Ablauf der Fristen nachweisen, dass sie sich tatsächlich selbständig gemacht haben.

Rund 20 000 Mark sind jeweils mit der Prämie verbunden. Insbesondere jüngere Handwerksmeister greifen gern auf die Prämie zurück. Sie gilt als Eigenkapital und kann somit helfen, an Bankkredite zu kommen. Im Durchschnitt wurden bisher jährlich rund 250 dieser Gründerprämien bewilligt. Der Gründernachwuchs ist wichtig, um den negativen Trend im Berliner Handwerk zu stoppen. Im zurückliegenden Geschäftsjahr ging der Bestand in Berlin von 238 000 auf 230 000 Betriebe zurück.

olm

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