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Wirtschaft: Senkung der Freibeträge und Fünftelung der Erträge vorgesehen

Dennoch glauben die Lebensversicherer nicht, dass die neuen Regeln in Kraft tretenhej Die deutschen Versicherer glauben nicht, dass die neuen Steuerregeln für Lebensversicherungen wie geplant Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Da die CDU/CSU-Ländermehrheit im Bundesrat das neue Gesetz mit Sicherheit ablehnen werde, müsse der Vermittlungsausschuss entscheiden.

Dennoch glauben die Lebensversicherer nicht, dass die neuen Regeln in Kraft tretenhej

Die deutschen Versicherer glauben nicht, dass die neuen Steuerregeln für Lebensversicherungen wie geplant Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Da die CDU/CSU-Ländermehrheit im Bundesrat das neue Gesetz mit Sicherheit ablehnen werde, müsse der Vermittlungsausschuss entscheiden. Es sei schon jetzt absehbar, dass der angestrebte Stichtag - 1. Januar 2000 - nicht zu halten sei, sagte die Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Gabriele Hoffmann, am Freitag.

Der Verband wäre darüber keinesfalls unglücklich. Im Gegenteil. Die Versicherer wehren sich seit langem gegen die geplante Besteuerung der Erträge von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Statt die Lebensversicherungspolicen herauszugreifen, sollte der Gesetzgeber besser eine umfassende Reform der Altersvorsorge vorlegen, meinen die Versicherer und sind sich darin ausnahmsweise einig mit den Verbraucherschützern, die ansonsten wenig Sympathie für die ihrer Meinung nach renditeschwache Kapitallebensversicherung aufbringen.

Dagegen geht die SPD-Fraktion davon aus, dass sie den Zeitplan für die Gesetzesänderung einhalten kann. In der kommenden Woche soll das so genannte Steuerbereinigungsgesetz im Bundestag behandelt werden, Anfang Dezember tagt der Vermittlungsausschuss. Für alle Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2000 abgeschlossen werden, sollen dann die neuen Steuerregeln gelten, die der Finanzausschuss am Freitag beschlossen hat: Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, sollen die Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen künftig nur noch bis zu einem Betrag von 20 000 Mark steuerfrei bleiben. Ursprünglich war ein Freibetrag von 30 000 Mark vorgesehen. Zugunsten der Versicherten soll für Erträge über der 20 000-Mark-Grenze jedoch das so genannte Fünftelprinzip gelten, das die Steuerprogression mildert.

Konkret heißt das: Bei Auszahlung des Ertragsanteils einer Lebensversicherung von beispielsweise 70 000 Mark bleiben die ersten 20 000 Mark steuerfrei. Die restlichen 50 000 Mark werden durch fünf geteilt. Die sich daraus ergebenden 10 000 Mark werden den übrigen Einkünften des Versicherten hinzugerechnet. Der dann relevante Steuersatz gilt für die gesamten 50 000 Mark. Die Steuerprogression wird dadurch abgebremst - besonders dann, wenn es keine oder kaum weitere steuerpflichtige Einkünfte gibt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Lebensversicherung an Ruheständler ausgezahlt wird. Voraussetzung für Freibetrag und Fünftelregelung ist jedoch nach wie vor, dass die Versicherung mindestens zwölf Jahre lang läuft. Der Freibetrag kann zudem nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.

Mit der Senkung der Freibeträge und der Fünftelung der Erträge will die SPD besonders diejenigen privilegieren, die Verträge mit kleinen Versicherungssummen abgeschlossen haben. Diese wären nämlich durch die alte Regelung, nach der nur 20 Prozent der Erträge steuerfrei geblieben wären, benachteiligt worden. Dennoch ist der GDV trotz der Korrekturen mit dem Steuervorhaben unzufrieden: Die Freibetragsgrenze von 20 000 Mark sei viel zu gering und führe dazu, dass bereits bei durchschnittlichen Lebensversicherungsverträgen immer noch 50 Prozent der Erträge oder mehr der Besteuerung unterlägen. Damit führe auch der geänderte Gesetzentwurf immer noch zu einer massiven steuerlichen Diskriminierung der Lebensversicherung gegenüber anderen Kapitalanlageprodukten, kritisierte der Verband am Freitag. Denn Anlagen in Aktienfonds blieben nach wie vor weitgehend steuerfrei.

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hält die isolierte Besteuerung der Kapitallebensversicherung für eine falsche Weichenstellung. Die Verbraucherschützer fordern stattdessen eine steuerliche Gleichbehandlung aller Vorsorgeformen: "Der Verbraucher soll frei darüber entscheiden, welche Altersvorsorge er wählt", sagte AgV-Sprecherin Helga Kuhn am Freitag.

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