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Heinrich von Pierer

© ddp

Siemens: Pierer verweigert Aussage

Der Ex-Siemens-Chef will im Prozess um die Korruptionsaffäre nicht auftreten. Er denkt, sein Rücktritt sei ein deutliches Zeichen gewesen.

Der frühere Siemens-Chef Heinrich von Pierer wird nicht als Zeuge im ersten Strafprozess um die Korruptionsaffäre des Konzerns aussagen. Pierer werde im Hinblick auf ein gegen ihn laufendes Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, teilte sein Anwalt Winfried Seibert am Mittwoch mit. Zeugen dürfen eine Aussage verweigern, wenn sie sich selbst belasten würden. „Ich nehme an, dass das Gericht daraufhin von seinem Erscheinen absehen wird“, teilte Seibert weiter mit.

Seit Ende Mai muss sich der ehemalige Siemens-Manager Reinhard Siekaczek vor dem Münchner Landgericht wegen Untreue in 58 Fällen verantworten. Ab dem Jahr 2000 hat Siekaczek nach eigener Aussage im Einvernehmen mit seinen Vorgesetzten 53 Millionen Euro für Schmiergeldzahlungen in der Kommunikationssparte abgezweigt. Siemens selbst hat die Höhe dubioser Zahlungen für die Jahre 2000 bis 2006 im gesamten Konzern auf 1,3 Milliarden Euro beziffert. Pierer war von 1992 bis 2005 Siemens-Chef und leitete danach den Aufsichtsrat. Im April 2007 trat er zurück.

In einem Interview räumte er erstmals eine „politische Verantwortung“ für den Korruptionsskandal während seiner Amtszeit ein. „Wahrscheinlich hätte ich deutlicher sagen sollen, dass ich die politische Verantwortung trage für die Dinge, die während meiner Amtszeit geschehen sind“, sagte Pierer der Wochenzeitung „Zeit“. „Ich dachte, das bringe ich mit meinem Rücktritt als Aufsichtsratsvorsitzender deutlich genug zum Ausdruck.“

Vor Pierer haben bereits mehrere andere Mitglieder der ehemaligen Siemens- Führungsspitze angekündigt, dass sie die Aussage im Schmiergeld-Prozess gegen Siekaczek verweigern wollen. Dazu gehören die früheren Zentralvorstände Heinz- Joachim Neubürger und Thomas Ganswindt, die als Beschuldigte im Siemens- Verfahren geführt werden.

In der „Zeit“ hatte Pierer allerdings zunächst noch ganz anders geklungen: Er würde gern „die Sache geradeheraus angehen“. Er fügte hinzu: „Wenn man zu so etwas hingeht, dann durch den Haupteingang und nicht hintenrum.“ Pierer selbst ist bisher um strafrechtliche Ermittlungen herumgekommen, gegen ihn und andere Mitglieder der ehemaligen Führungsspitze wird aber wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden könnte. vis/dpa

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