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Wirtschaft: So bessert man seine Bezüge auf

Private Vorsorge-Angebote im Überblick

Die Rentner von morgen werden sich auf die gesetzliche Rente allein nicht mehr verlassen können. Sie müssen privat vorsorgen. Aber wie?

KapitalLebensversicherung: Der Versicherer zahlt nach Vertragsende eine garantierte Summe. Überschüsse können hinzukommen, sind aber nur für die Vergangenheit und nicht für die Zukunft garantiert. Für Vermögende, deren Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist, kann die Lebensversicherung jedoch ein interessantes Steuer-Sparmodell sein. Nach 12 Jahren Laufzeit sind die Kapitalerträge steuerfrei. Aber: Es wird darüber diskutiert, das Steuerprivileg zu streichen.

Private Rentenversicherung: Private Rentenversicherungen gibt es in zwei Varianten: Bei der aufgeschobenen Leibrente zahlt der Kunde meist einige Jahrzehnte ein und bekommt ab dem 60. oder 65. Lebensjahr eine lebenslange Rente. Ein Mindestbetrag ist garantiert, durch Überschüsse kann sich der Betrag erhöhen. Bei der sofort beginnenden Leibrente zahlt der Versicherte einmalig einen größeren Betrag und erhält dann sofort eine laufende Rente. Stirbt der Kunde kurz nach Rentenbeginn, verfällt das restliche Vorsorgekapital. Bevor man eine private Rentenversicherung abschließt, sollte man sich über die Qualität des Anbieters informieren. Einen Anhaltspunkt bieten die garantierten Renten. Frauen müssen übrigens immer eine geringere Leistung als Männer hinnehmen. Begründung: Ihre Lebenserwartung ist höher, die Rente wird länger gezahlt.

Riester-Rente: Als staatlich geförderte Altersvorsorge sind Verträge bei Banken, Investmentfonds und Versicherungen möglich. Allerdings ist das Förderverfahren sehr bürokratisch, und die Zulagen sind in den ersten Jahren niedrig. Lukrativ sind die Riester-Renten nicht nur für Leute mit geringem Einkommen und vielen Kindern, sondern auch für Besserverdienende. Diese können ihre Ausgaben steuerlich über einen speziellen Sonderausgabenabzug geltend machen.

Betriebsrente: Bis zu 2448 Euro seines Bruttoeinkommens kann jeder Arbeitnehmer schon in diesem Jahr einzahlen. Bis zu diesem Höchstbetrag bleibt das Einkommen steuerfrei, es sind darauf auch keine Sozialabgaben abzuführen. Je nach Steuersatz gibt der Staat also indirekt mehr als die Hälfte dazu. Für Arbeitnehmer ist die Betriebsrente damit erste Wahl. kun

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