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SO GEHT DER WECHSEL: Fristen beachten

Wer seit 18 Monaten oder länger Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, kann jederzeit den Versicherer wechseln. Dazu genügt eine formlose schriftliche Kündigung, für die eine Frist von zwei Monaten gilt: Wer also zum 1.

Wer seit 18 Monaten oder länger Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, kann jederzeit den Versicherer wechseln. Dazu genügt eine formlose schriftliche Kündigung, für die eine Frist von zwei Monaten gilt: Wer also zum 1. August wechseln möchte, muss dem alten Versicherer die Kündigung bis zum 31. Mai zukommen lassen, damit sie nach Ablauf der zweimonatigen Frist am 31. Juli wirksam werden kann. Musterschreiben finden Sie im Internet unter www.billigekrankenkassen.de.

Vor Ablauf der 18 Monate können Sie kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Eine solche Sonderkündigung muss bis zum Ablauf des Folgemonats der Beitragserhöhung eingehen.

Spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung erhalten Sie von Ihrer alten Kasse die Kündigungsbestätigung. Mit dieser können Sie dann bei einer anderen Kasse einen Aufnahmeantrag stellen. Vorsicht: Damit die Kündigung endgültig wirksam wird, müssen Sie der alten Versicherung die neue Mitgliedsbescheinigung innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist vorlegen. jpe

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