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Wirtschaft: So können Kunden kündigen

Wer die Fristen verpasst, zahlt ein Jahr länger

Zu teuer versichert? Dann sollten Sie Ihren Vertrag kündigen. Bei Schadenversicherungen (Hausrat, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen) gibt es folgende Möglichkeiten:

Ordentliche Kündigung: Die Policen sind zum Vertragsende kündbar, Kündigungsfrist: drei Monate, in der Kfz-Versicherung ein Monat. Verträge, die länger als fünf Jahre laufen, können erstmals zum Ende des fünften Jahres gekündigt werden.

Kündigung nach Schaden: Außer der Reihe kündigen können Sie, wenn die Versicherung einen Schaden beglichen hat. Dann haben Sie die Wahl: Sie können sofort aus dem Vertrag aussteigen oder erst zum Ende des Versicherungsjahres. Verbraucherschützer empfehlen die letztere Variante, denn überzahlte Prämien werden nicht erstattet. Bei Rechtsschutzversicherungen gelten Sonderregeln. Kündigen kann man hier, wenn der Versicherer Prozess- und Anwaltskosten nicht übernimmt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Kündigen kann man aber auch, wenn der Versicherer zahlt – nach zwei Versicherungsfällen haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu beenden.

Kündigung nach Prämienerhöhungen: Auch Prämienerhöhungen können eine Kündigung rechtfertigen. Ob das geht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab und von dem Umfang der Verteuerung. Nur in der Autoversicherung kann man nach jeder Beitragserhöhung kündigen.

Krankenversicherung

Wer Mitglied in einer gesetzlichen Kasse ist, kann jederzeit zum Ende des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt, wechseln. Wer bis zum 15. Juni kündigt, ist ab dem 1. September in der neuen Kasse versichert. Anschließend muss man aber erst einmal 18 Monate bei dem selben Versicherer bleiben. Es sei denn, er erhöht die Beiträge. Dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Private Krankenversicherungen können zum Ende eines Vertragsjahrs mit einer Drei-Monats-Frist gekündigt werden. Aber: Wer wechselt, verliert das bereits angesparte Finanzpolster fürs Alter. Selbst für Gesunde lohnt der Wechsel ab 40 nicht mehr.

Lebensversicherung

Lebensversicherungen zu kündigen, ist in aller Regel wenig sinnvoll. Denn Stornostrafen und Abschlusskosten fressen vor allem in den ersten Versicherungsjahren die gezahlten Prämien auf. Das heißt: Wer kündigt, bekommt (fast) nichts zurück. hej

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