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Wirtschaft: Sondergesetz schützt VW vor feindlicher Übernahme

Er fällt und fällt und fällt: Der Kurs der VW-Aktie bewegt sich seit beinahe zwei Jahren beharrlich abwärts. Der schwache Börsenwert steht im VW-Aufsichtsrat diesen Freitag offiziell nicht auf der Tagesordnung, aber er wird wohl zur Sprache kommen.

Er fällt und fällt und fällt: Der Kurs der VW-Aktie bewegt sich seit beinahe zwei Jahren beharrlich abwärts. Der schwache Börsenwert steht im VW-Aufsichtsrat diesen Freitag offiziell nicht auf der Tagesordnung, aber er wird wohl zur Sprache kommen. Denn auf dem Börsenparkett heißt es: Gäbe es das VW-Sondergesetz von 1960 nicht, wäre Europas größter Automobilkonzern Kandidat für eine feindliche Übernahme. Das ist auch Aufsichtsräten nicht entgangen. Wer im Juli 1998 für 100 Euro pro Aktie in den Automobilkonzern investiert hat, braucht Geduld. Derzeit notiert VW bei gut 40 Euro. So wäre - rechnerisch - die Mehrheit von 51 Prozent der VW-Stammaktien für weniger als 13 Milliarden Mark zu haben. Kurs-Besserung ist nicht in Sicht: Die Analysten der Banken finden Auto-Aktien nicht attraktiv. Auf den Kurs drückt auch die VW-Bilanz: Der Gewinn ging 1999 erstmals seit fünf Jahren zurück. Die Entwicklung von Luxusmarken wie Bugatti oder Bentley kostet Zeit und Geld.

Schutz gegen eine feindliche Übernahme bietet nur das VW-Gesetz mit einer Sonderregelung für den einstigen Staatskonzern: Selbst wenn ein Aktionär 50 Prozent oder mehr besäße, dürfte er auf einer Hauptversammlung nicht mehr als 20 Prozent davon als Stimmen einbringen. Das macht VW nicht sehr attraktiv. Das Gesetz sichert damit Niedersachsen als größtem Anteilseigner mit 18,8 Prozent den beherrschenden Einfluss auf der Hauptversammlung.

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