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Wirtschaft: Sonntags-Fahrverbot für Lastwagen bleibt bestehen Europäisches Gericht

Düsseldorf (ms/HB). Das in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten geltende Sonntags-Fahrverbot für Lkw bleibt vorläufig bestehen, neue Einschränkungen müssen jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Düsseldorf (ms/HB). Das in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten geltende Sonntags-Fahrverbot für Lkw bleibt vorläufig bestehen, neue Einschränkungen müssen jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden. Dies sieht ein Richtlinienentwurf vor, der am Dienstag vom Europaparlament mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Gegen den Text stimmten in Straßburg zahlreiche Abgeordnete aus Deutschland und Österreich. Sie fürchten, dass eine Kompetenzverlagerung nach Brüssel langfristig zu einer Aufweichung der strengen heimischen Regeln führen wird. Allerdings garantiert die geplante Neuregelung Fahrverboten, die vor November 2000 eingeführt wurden, einen Bestandsschutz. Nur neue Beschränkungen sollen von Brüssel genehmigt werden. An dem deutschen Sonntagsfahrverbot würde sich somit zunächst nichts ändern.

Der Text geht nun an den Ministerrat. Das Europaparlament hat in dieser Frage ein Mitspracherecht. Derzeit gibt es in sieben der 15 EU-Staaten unterschiedliche Fahrverbote, die sich meist auf Sonn- und Feiertage konzentrieren. Die strengsten Regeln haben die Transitländer Deutschland und Österreich. Acht Länder, vor allem die an den EU-Grenzen, haben keine Einschränkung und drängen auf eine Lockerung der Verbote, weil diese ihre Speditionen benachteiligten.

Die Kommission begründet ihre Initiative mit der Notwendigkeit, angesichts des wachsenden Lkw-Verkehrs und der EU-Osterweiterung die Verkehrsregeln zu anzugleichen.

Steuerrecht behindert Wettbewerb

Unterdessen entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Deutschland sein Transportgewerbe nicht mit Hilfe des Steuerrechts vor ausländischer Billigkonkurrenz abschirmen darf. Die deutschen Trucker drohen jetzt mit Abwanderung, dem Fiskus stehen Einnahmenausfälle in Milliardenhöhe bevor. Dem Urteil zufolge verletzt das deutsche Zulassungs- und Kfz-Steuerrecht die europäische Dienstleistungsfreiheit: Nach deutschem Recht müssen ausländische Lkw, die in Deutschland stationiert sind und von hier aus dirigiert werden, hier auch zugelassen werden – und sind somit nach deutschem Recht Kfz-steuerpflichtig. Diese Zulassungspflicht von bereits im EU-Ausland zugelassenen Trucks sei „geradezu die Negation“ der EG-rechtlich garantierten Freiheit, im Ausland Transportgeschäfte durchführen zu können, bemängeln die Richter. Nur in einem Staat dürfe eine Zulassungspflicht errichtet werden, selbst wenn der Standort des Fahrzeugs in einem anderen Staat liege.

Nach Ansicht der Transportbranche führt die Entscheidung zu einer Abwanderung deutscher Spediteure. „Das Urteil wird einen Kick in Richtung Luxemburg geben“, sagt Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Darunter würden vor allem die öffentlichen Etats leiden, die Ausfälle summierten sich laut BGL auf bis zu fünf Milliarden Euro. Beim Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) sieht man die Lage weniger dramatisch. Viele Speditionen hätten ihre Trucks längst im Ausland zugelassen. Dennoch dürfte diese Tendenz durch das Urteil an Tempo gewinnen.

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