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Wirtschaft: Sozialplan

Gerät ein Unternehmen in eine Krise, auf die es mit Personalabbau reagiert, kann das von einem Sozialplan begleitet werden (siehe Bericht, Seite 21). Dieser umfasst ein Regelwerk, das soziale Ungerechtigkeiten bei Entlassungen vermeiden soll.

Gerät ein Unternehmen in eine Krise, auf die es mit Personalabbau reagiert, kann das von einem Sozialplan begleitet werden (siehe Bericht, Seite 21). Dieser umfasst ein Regelwerk, das soziale Ungerechtigkeiten bei Entlassungen vermeiden soll. Das Verfahren tritt in Kraft, wenn die Dimensionen von „Massenentlassungen“ erreicht sind, also innerhalb von 30 Kalendertagen mehr als 30 Mitarbeiter gehen müssen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Arbeitsamt vor einer Kündigungswelle über seine Pläne zu informieren sowie den Betriebsrat davon in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitgeber muss dann mit dem Betriebsrat Möglichkeiten finden, Entlassungen zu vermeiden oder deren Folgen zu lindern. jug

LEXIKON

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