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Wirtschaft: Sozialverband will mehr Geld für Arme Arbeitslosigkeit im Juni leicht rückläufig

Berlin Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung des Arbeitslosengelds (ALG) II und des Sozialhilfe-Regelsatzes um 19 Prozent. Die bisherigen Sätze reichten nicht aus, um die Betroffenen zuverlässig vor Ausgrenzung zu schützen, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider am Freitag in Berlin.

Berlin Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung des Arbeitslosengelds (ALG) II und des Sozialhilfe-Regelsatzes um 19 Prozent. Die bisherigen Sätze reichten nicht aus, um die Betroffenen zuverlässig vor Ausgrenzung zu schützen, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider am Freitag in Berlin. „Das Geld ist so karg gehalten, dass hiermit ganz gewöhnliche gesellschaftliche Vollzüge vom Sportverein, über den Zoobesuch, den Kinobesuch bis hin zum Kauf eines Schulbuchs kaum noch möglich sind, und dies halten wir für nicht hinnehmbar“, fügte er hinzu.

Der Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege will dazu eine Musterklage unterstützen. Dafür werde ein Kläger ausgewählt, wahrscheinlich ein ALG-II-Empfänger, dessen Fall repräsentativ sei. Das ALG II liegt zurzeit bei 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten Deutschlands. Eine Angleichung, die der Verband ebenfalls fordert, würde nach dessen Berechnungen 250 Millionen Euro im Jahr kosten. Die Kritik von Ökonomen, dass die staatliche Grundsicherung den Arbeitsanreiz verringere, wies Schneider zurück. „Die Menschen, die tatsächlich noch Kürzungsmöglichkeiten am ALG II sehen, müssen ganz weit weg sein von der Lebensrealität der Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind.“ Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist Dachverband von 10000 Organisationen im Sozialbereich.

Derweil dringt Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) auf eine zügige Reform der „Hartz IV“-Regelungen nach einer vorgezogenen Bundestagswahl. Von Rot-Grün verursachte Konstruktionsfehler müssten beseitigt werden, damit „Hartz IV“ mehr Wirkung entfalten könne, sagte Koch. So sollten künftig alle Kommunen in Deutschland die Möglichkeit erhalten, Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbst zu betreuen. Derzeit verfügten bundesweit nur 69 Kommunen im Rahmen einer Experimentierklausel über diese Kompetenz. ddp

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