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Wirtschaft: Sparkasse zu verkaufen – samt Name

In Berlin können auch private Investoren die Bezeichnung nutzen. Der Streit mit der EU ist beendet

Berlin – Der Weg für den Verkauf der Berliner Sparkasse ist frei. Unterhändler von Bundesregierung, Bundesländern und EU-Kommission verständigten sich am Montag auf eine Sonderregelung, wonach private Käufer den Namen der Sparkasse nutzen dürfen. Grundsätzlich soll der Bezeichnungsschutz für deutsche Sparkassen, wie er in Paragraph 40 des deutschen Kreditwesengesetzes verankert ist, allerdings bestehen bleiben. Demnach dürfen sich – bis auf wenige Ausnahmen – nur öffentlich-rechtliche Institute Sparkassen nennen.

„Die Kuh ist vom Eis“, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Montagabend in Brüssel. Er schränkte aber ein, noch stehe die politische Zustimmung der Beteiligten aus. Die EU-Kommission müsse noch zustimmen wie auch auf deutscher Seite die Bundesregierung, der Sparkassenverband und die Länder. Die EU-Kommission reagierte zurückhaltend. Ein gemeinsamer Lösungsansatz müsse auf politischer Ebene noch besprochen werden, hieß es.

Damit endet ein monatelanger Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission, in dem die Kommission die Bundesrepublik zu einer Öffnung des öffentlich-rechtlichen Bankensystems für private Investoren zwingen wollte. Die Regierung hatte sich, auch auf Druck des Bundestages und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), dagegen gewehrt. Der DSGV begrüßte die Einigung. Entscheidend sei, dass der im Kreditwesengesetz festgelegte Bezeichnungsschutz in vollem Umfang erhalten bleibe.

Für das Land Berlin bedeutet die Einigung Sicherheit im Verkaufsverfahren für die Landesbank Berlin (LBB), zu der die Berliner Sparkasse gehört. Ohne den Namen „Sparkasse“ wäre das Interesse privater Bieter wohl geringer ausgefallen. An das Berliner Sparkassengesetz werden sie sich trotzdem halten müssen. „Es scheint so zu sein, dass man eine Lösung gefunden hat, die den Erfordernissen des diskriminierungsfreien Verkaufs im kommenden Jahr gerecht wird“, sagte ein Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Unklar blieb, ob künftig auch in anderen Fällen, in denen Kommunen ihre Sparkassen verkaufen wollen, Ausnahmeregelungen möglich sind. Sarrazin muss die ehemalige Bankgesellschaft Berlin bis Ende 2007 verkaufen, weil das Land die Bank 2001 mit Milliardenbeihilfen vor dem Ruin gerettet hatte. Die EU-Kommission hatte diese Beihilfen nur unter der Auflage eines „diskriminierungsfreien“ Verkaufs genehmigt und damit den Streit um den Sparkassennamen ausgelöst.

Um die Berliner Sparkasse in öffentlich-rechtlicher Hand zu halten, will auch das Sparkassenlager für die LBB bieten. Der Plan des Sparkassenpräsidenten Heinrich Haasis, ein gemeinsames Gebot aller Sparkassen über den DSGV zu organisieren, gilt aber als äußerst wackelig, weil nicht alle regionalen Sparkassenverbände mitziehen. Hinter den Kulissen bastelt deshalb der Chef der Westdeutschen Landesbank, Thomas Fischer, an einem „Plan B“, für den Fall, dass der DSGV kein Angebot zustande bringt. Gemeinsam mit öffentlich-rechtlichen Instituten prüft er ein Gebot für die LBB.

Neben der SachsenLB und der Versicherungskammer Bayern, zu der auch die Feuersozietät Berlin Brandenburg gehört, ist auch der Ostdeutsche Sparkassenverband in die Verhandlungen eingebunden. Dem Verband gehören die Sparkassen in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an. Neben der Nähe zu Berlin ist er auch über sein elektronisches Abrechnungssystem eng mit der Berliner Sparkasse verbunden. Das Konsortium soll auch für andere Landesbanken und Sparkassen offen stehen. „Die Architektur dieser Lösung ist offen“, heißt es in Landesbankkreisen, „man kann rein und raus.“ Auch ein Engagement privater Investoren sei denkbar, bisher aber nicht geplant.

Stefan Kaiser

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