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Sparkassen: Brüssel setzt Ultimatum im Namensstreit

Die EU-Kommission fordert von den öffentlich-rechtlichen Geldinstituten in Deutschland ultimativ den Verzicht auf das Namensprivileg. Berlin setzt beim Verkauf der Berliner Sparkasse auf eine Sonderregelung.

Brüssel - Die EU-Kommission beschloss nach Angaben aus Kommissionskreisen am Mittwoch den nächsten Schritt im bereits laufenden Verfahren. Deutschland wird damit aufgefordert, das bislang öffentlich-rechtlichen Geldinstituten vorbehaltene Namensprivileg zu kippen. Berlin muss auf die Forderung innerhalb von zwei Monaten reagieren. Anderenfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Notwendig wäre gemäß der EU-Forderung eine Änderung des Kreditwesengesetzes in Deutschland. In seiner bisherigen Form verletzt es nach Auffassung der Kommission die Freiheit der Kapitalverkehrs in der EU. Dem Fall kommt große Bedeutung zu, weil das Land Berlin die Bankgesellschaft Berlin und die dazu gehörende Berliner Sparkasse verkaufen und dabei auch private Investoren nicht ausschließen will. Da der Namensbestandteil Sparkasse als zusätzlicher Geschäftswert gilt, soll das Institut auch bei einem Verlauf an private Eigner den Namen weiterführen können, was eine Sonderregelung notwendig machen würde. Ob eine solche «Insellösung» rechtlich Bestand hätte, ist strittig. (tso/AFP)

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