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Wirtschaft: Sparkassen: Wende im EU-Streit

Als einen Durchbruch in der nationalen Debatte um die Zukunft der Sparkassen und Landesbanken bewertet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz. Mit der Zustimmung der Länderchefs zu den Reformvorschlägen sei eine Basis gelegt, auf der nun zügig mit der EUKommission verhandelt werden könne, heißt es.

Als einen Durchbruch in der nationalen Debatte um die Zukunft der Sparkassen und Landesbanken bewertet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz. Mit der Zustimmung der Länderchefs zu den Reformvorschlägen sei eine Basis gelegt, auf der nun zügig mit der EUKommission verhandelt werden könne, heißt es. Ziel der deutschen Seite ist es dabei, die Rechtssicherheit für den künftigen Bestand der öffentlich-rechtlichen Institute zu erhalten.

DSGV-Präsident Dietrich H. Hoppenstedt bekräftigte, die Neuordnung des öffentlichrechtlichen Kreditsektors solle bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Denkbar sei auch ein Abschluss zu einem früheren Zeitpunkt. Noch vor Ende April will der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Caio Koch-Weser, die Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel aufnehmen, mit der auf die Wettbewerbsbeschwerde privater Banken reagiert wird. Der Bundesverband deutscher Banken enthielt sich einer Bewertung. Präsident Frank Heintzeler hatte jüngst erklärt, alle Modelle müssten genau auf ihre beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte überprüft werden.

Die nach Staatssekretär Koch-Weser benannte Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und Sparkassen hatte sich zuvor auf einen Modellvorschlag geeinigt. Demnach werden die Landesbanken auf die als wettbewerbswidrige Beihilfen kritisierten Staatsgarantien - die so genannte Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - in Zukunft verzichten. Allerdings wollen sie in den Gesprächen mit der EU-Kommission auf eine lange Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren drängen. Die Zwischenzeit soll genutzt werden, um eigene Sicherungsfonds aufzubauen.

Formell hält die deutsche Seite gleichwohl an der Auffassung fest, dass es sich bei Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im rechtlichen Sinn nicht um Beihilfen handelt. Damit statte die öffentliche Hand als Unternehmer lediglich ihre Institute mit Kapital aus, was nach den EU-Verträgen zulässig sei. Schließlich hätten die Landesbanken und Sparkassen eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn auch nicht das Ziel einer Gewinn-Maximierung, wie die privaten Banken, wird argumentiert.

Allerdings zeigt die Zustimmung der Ministerpräsidenten zu dem Modell, dass sie kein Interesse an einer möglicherweise jahrelangen Debatte über die öffentlichen Kreditinstitute haben, sondern auf eine politische Lösung setzen. Dabei dürften dann letztlich auch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die Sparkassen zur Disposition stehen.

mhm

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