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Wirtschaft: Sparkassenstreit beigelegt

EU stellt Verfahren gegen Deutschland ein

Berlin/Brüssel - Der Konflikt zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung um den Schutz für deutsche Sparkassen ist beigelegt. Das Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen Deutschland werde eingestellt, entschied die EU-Kommission am Mittwoch. Deutschland darf den Namen „Sparkasse“ auch weiterhin gesetzlich schützen. Ein Sonderfall ist hingegen der Verkauf der früheren Bankgesellschaft Berlin – heute Landesbank Berlin Holding AG: Danach dürfen hier private Käufer den Namen „Sparkasse“ nutzen.

Die Einstellung des Verfahrens wurde zwar einhellig begrüßt, gleichzeitig die Folgen aber unterschiedlich beurteilt. Die Sparkassen können entsprechend dem Willen der deutschen Bundesländer öffentlich-rechtlich bleiben und nach dem Regionalprinzip handeln, erklärte Sparkassenpräsident Heinrich Haasis. Der Fall der Berliner Sparkasse, deren neuer privater Besitzer diesen Namen weiterführen darf, sei „einer beihilferechtlichen Sondersituation“ geschuldet, sagte der DSGV-Präsident.

Jetzt bestehe Klarheit darüber, dass der Name Sparkasse auch nach einer Privatisierung vom neuen Eigentümer weitergeführt werden dürfe, sagte hingegen Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken. „Das gilt für die Berliner Sparkasse. Es gilt aber auch in jedem anderen Fall, wenn eine Kommune ihre Sparkasse privatisieren will. Berlin ist also kein Sonder-, sondern ein Präzedenzfall“, so Weber.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wertete es als gutes Zeichen, dass es unmittelbar vor Beginn der deutschen Präsidentschaft in der EU gelungen sei, den Streit über den Bezeichnungsschutz für die deutschen Sparkassen erfolgreich beizulegen. dr/tog

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