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Wer Handwerker beschäftigt kann mit den Kosten seine Steuerschuld senken.

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Spartipps zum Jahresende: Wie man jetzt noch Steuern spart

Ein frischer Anstrich, ein neues Handy – wer jetzt investiert, profitiert bei der nächsten Steuererklärung. Eine Anleitung.

Schön, wenn man mit gutem Gewissen Geld ausgeben kann. Genau das können viele Steuerzahler jetzt tun. Denn wer in den letzten Wochen dieses Jahres noch geschickt investiert, kann bei der nächsten Steuererklärung sparen. Noch früher, nämlich schon in diesem Dezember, gibt es mehr Netto vom Brutto, wenn man sich noch im November vom Finanzamt Freibeträge eintragen lässt. Höchste Zeit wird es auch für Steuerhinterzieher, die sich per Selbstanzeige reinwaschen wollen. Sie sollten spätestens jetzt ihren Steuerberater oder Anwalt konsultieren. Was in diesen Tagen sonst noch zu tun ist, lesen Sie in unserem Überblick.

ALTERSVORSORGE

Gedächtnisstütze für Riester-Sparer: Bis Ende Dezember müssen die staatlichen Zulagen für das Jahr 2012 beantragt sein, sonst verfallen sie. Tipp für Schusselige: Stellen Sie einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, verlängert sich dieser dann automatisch von Jahr zu Jahr. Auch Rürup-Sparer sollten steuerliche Vorteile nicht verschenken. Sie können in diesem Jahr von Beiträgen bis zu 20 000 Euro 78 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Das sind bis zu 15 600 Euro.

ANLEGER

Anleger können Verluste, die sie bei einer Bank gemacht haben, über die Steuererklärung mit Erträgen, die sie bei einem anderen Kreditinstitut bekommen, verrechnen lassen. Dafür müssen sie jedoch bei ihrer Depotbank eine Verlustbescheinigung beantragen. „Das muss bis zum 15. Dezember geschehen sein“, mahnt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), träge Sparer zur Eile.

ARBEITSZIMMER

Bis zu 1250 Euro können Arbeitnehmer im Jahr absetzen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten, weil ihnen ihr Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Die anteilige Miete, Versicherungskosten, die Reinigung des Arbeitszimmers, all das kann man geltend machen. Wer in diesem Jahr bislang noch unter der Grenze geblieben ist, aber immer schon sein Arbeitszimmer aufrüsten wollte, kann das nun steuersparend tun: Neue Büromöbel, ein Computer, eine Lampe – bei der nächsten Steuererklärung zahlen sich solche Investitionen aus. Umso mehr, wenn das häusliche Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der Berufstätigkeit ist. Dann kann man die Ausgaben nämlich unbegrenzt absetzen. Aber selbst diejenigen, die ihr Arbeitszimmer gelegentlich auch privat nutzen, müssen nicht alle Hoffnung aufs Steuernsparen fahren lassen. „Beim Großen Senat des Bundesfinanzhofs ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob man die Ausgaben dann teilweise absetzen kann“, berichtet Wolfgang Wawro, Steuerberater in Berlin. Beispiel: Wer das Arbeitszimmer elf Monate im Jahr beruflich nutzt und in einem Monat dort Gäste übernachten lässt, könnte dann elf Zwölftel der Kosten ansetzen. Tipp: Geben Sie die Kosten bei der nächsten Steuererklärung an, rät Wawro. Damit halten Sie sich alles offen.

Teure Ausbildung: Um Pilot zu werden, muss man bis zu 70.000 Euro zahlen.
Teure Ausbildung: Um Pilot zu werden, muss man bis zu 70.000 Euro zahlen.

© REUTERS

AUSBILDUNG

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs macht Studenten und Auszubildenden Hoffnung, künftig viel Geld sparen zu können. Anfang November erklärte das höchste Finanzgericht die bisherige Regelung im Einkommensteuerrecht zu den Ausbildungskosten für rechtswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Problem: Junge Leute können derzeit die Ausgaben fürs Studium, die Schauspielschule oder Kosten für teure Lehrgänge im Rahmen der Piloten- oder Physiotherapeutenausbildung kaum absetzen. Erstausbildungen gelten als Sonderausgaben. Diese werden aber nur für das Jahr anerkannt, in dem sie anfallen, und sind pro Jahr auf 6000 Euro begrenzt. Anders als Werbungskosten. „Bei Werbungskosten kann man die Ausgaben als Verluste vortragen“, sagt Steuerberater Wolfgang Wawro und die Kosten so später mit den ersten Gehältern verrechnen. Betroffene greifen derzeit zu Tricks. Sie machen vor dem Studium oder der eigentlichen Ausbildung einen Taxischein oder eine Mini-Ausbildung. Vorteil: Die darauf folgende „echte“ Ausbildung gilt dann steuerlich als Fortbildung, deren Kosten als Werbungskosten angesetzt werden können. Die Politik will das nun per Gesetz einschränken und Mini-Ausbildungen unattraktiv machen.

AUSGABEN FÜR DEN JOB

Der Klassiker: Wenn Sie mit Ihren bisherigen Werbungskosten über der Pauschale von 1000 Euro oder nur knapp darunter liegen, sollten Sie jetzt noch Arbeitsmaterialien, Bücher, Computer oder Handys besorgen oder an einer Last-Minute-Weiterbildung teilnehmen. Jeder Euro über der 1000-Euro-Pauschale hilft, Steuern zu sparen.

FREIBETRÄGE

Wer etwa als Berufspendler oder wegen Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich die entsprechenden Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Konsequenz: Der Arbeitgeber zieht weniger Einkommensteuer vom Gehalt ab. Das geht last-minute-mäßig sogar noch für dieses Jahr: „Wer im November den Freibetrag beantragt, spart schon mit dem Dezember-Gehalt“, sagt Steuerexperte Rauhöft.

HANDWERKER

Das Steuersparmodell Nummer eins: Wer Handwerker beschäftigt oder haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Babysitting, Gartenarbeit, Pflege) von Dritten erledigen lässt, kann richtig Steuern sparen. Bei Handwerkern erkennt das Finanzamt Ausgaben von bis zu 6000 Euro im Jahr an. Allerdings muss man die Rechnung per Überweisung bezahlen, Bartransfers lässt das Finanzamt, um Schwarzarbeit zu bekämpfen, nicht zu, auch Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Von den 6000 Euro zieht der Fiskus 20 Prozent, also bis zu 1200 Euro, direkt von der Steuerschuld ab! Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann man 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Allerdings sind die Regelungen hier noch großzügiger. Die Ausgaben für Haushaltshilfen oder Reinigungskräfte reduzieren die Steuerschuld sogar um bis zu 4000 Euro im Jahr.

SELBSTANZEIGE

Ab dem 1. Januar 2015 wird es für Steuerhinterzieher schwieriger und teurer, sich reinzuwaschen. Die Grenze, bis zu der eine Hinterziehung ohne Zuschlag straffrei bleibt, sinkt von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen müssen Hinterzieher einen Zuschlag von zehn Prozent, ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro einen Strafzuschlag von 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent zahlen, um nicht vor Gericht zu landen. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden.

STEUERKLASSEN

Prüfen Sie, ob ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll ist. Ist absehbar, dass Sie oder Ihr Partner arbeitslos werden, sollte derjenige, dem Arbeitslosigkeit droht, in eine günstigere Steuerklasse wechseln – also von 5 in 3 oder in die seit 2010 neue Steuerklasse 4 mit Faktor. Vorteil: Ihr Nettogehalt steigt und Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld fallen höher aus.

ZAHNERSATZ

Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Medikamente, Therapien, selbst ein Treppenlift lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht: Es gibt hier einen relativ hohen, individuellen Eigenbehalt. Erst wenn dieser überschritten ist, beteiligt sich der Fiskus an den Kosten.

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