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Wirtschaft: SPD lehnt längere Einkaufszeiten ab

Berlin für Lockerung des Ladenschlussgesetzes – Handel will gleiche Regeln für alle Bundesländer

Berlin - Die Mehrheit der SPD und die Gewerkschaften lehnen die von vielen Bundesländern geforderte weitere Lockerung des Ladenschlussgesetzes ab. „Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit, das Ladenschlussgesetz erneut zu novellieren“, sagte der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner, dem Tagesspiegel. Auch die Gewerkschaften wollen keine weitere Liberalisierung. „Wir fordern den Bundestag auf, die Gesetzesinitiative der Bundesländer zur Freigabe des Ladenschlusses abzuschmettern“, sagte Franziska Wiethold, Mitglied im Vorstand der Dienstleistungsgesellschaft Verdi, am Montag. Der Bund müsse eine einheitliche Regelung aufrechterhalten. Die Union unterstützt dagegen die Länderinitiative. „Ich finde es grundsätzlich gut, dass die Frage in die Länderverantwortung kommen soll“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, dieser Zeitung.

Elf der 16 Bundesländer wollen Verbrauchern künftig an Werktagen das Einkaufen rund um die Uhr ermöglichen. Sie haben sich bereits auf einen Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg geeinigt. Danach soll der Ladenschluss künftig Sache der Länder sein. Am Freitag will der Bundesrat über den Entwurf abstimmen, eine Mehrheit gilt als sicher. Auch Berlin und Brandenburg plädieren für eine weitere Lockerung. „Ich bin dafür, den Ladenschluss aufzuheben“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit der „B.Z.“. Werktags und am Samstag müsse es möglich sein, rund um die Uhr einzukaufen. Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) sagte, der Einzelhandel solle selbst entscheiden, wann er seine Geschäfte öffnen wolle.

Nach der Abstimmung am Freitag wird der Bundesrat das Thema an den Bundestag überweisen. Wann die Volksvertreter darüber entscheiden, ist noch offen.

Das Ladenschlussgesetz erlaubt dem Einzelhandel den Verkauf an Werktagen und Samstagen von 8 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen die Läden mit wenigen Ausnahmen geschlossen bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni die Beschränkungen der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bekräftigt, die Öffnungszeiten an Werktagen aber zur Ländersache erklärt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bund den Ländern die Kompetenz abtritt. Dazu wäre eine Grundgesetzänderung notwendig.

SPD-Politiker Brandner sagte, vor einer erneuten Änderung müsse zunächst geprüft werden, ob die erst im vergangenen Jahr beschlossene jüngste Lockerung wirke. Er sprach sich dagegen aus, die Kompetenz für den Ladenschluss jetzt auf die Länder zu übertragen. „Aus Wettbewerbsgründen wäre es nicht wünschenswert, wenn die Länder unterschiedliche Regelungen beschließen." Auch der Handelsverband HDE warnte vor unterschiedlichen Öffnungszeiten in den Ländern. Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte eine Lockerung der Öffnungszeiten keine finanziellen Vorteile für den Einzelhandel. „Den Verbrauchern fehlt das Geld zum Ausgeben, nicht die Zeit“, sagte Verdi-Vorstandsmitglied Wiethold.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, den Ladenschluss in der Föderalismuskommission zu diskutieren. Die Kommission will bis Jahresende Vorschläge machen, wie die Kompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt werden. Sollte sie dafür plädieren, den Ladenschluss künftig zur Ländersache zu machen, wäre mit einer Änderung wohl nicht vor 2006 zu rechnen.

Maren Peters

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