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Wirtschaft: SPD sagt Arbeitslosen im Osten mehr Geld zu

Kommunen erhalten mehr Macht in Jobcentern

Berlin Die SPD will in Ostdeutschland das Arbeitslosengeld II um 14 Euro im Monat anheben und es so auf westdeutsches Niveau bringen. „Ich unterstütze diese Entscheidung des SPD-Präsidiums nachdrücklich“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) am Montag. Auf die Dauer sei der Unterschied zwischen Ost und West nicht mehr erklärbar, sagte er. Eine stärkere Splitterung des Arbeitslosengeldes in ganz Deutschland – je nach Kaufkraft der Regionen – lehnte Clement aus organisatorischen Gründen ab. Den Bundeshaushalt würde eine Angleichung der Bezüge für Arbeitslose in Ost und West pro Jahr 200 Millionen Euro zusätzlich kosten. Auch Unionspolitiker hatten sich bereits für eine Angleichung ausgesprochen. Eine Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen von Hartz IV für die Aufnahme eines Jobs lehnte der Wirtschaftsminister hingegen ab. Für die SPD „bleibt alles, wie es ist“, sagte Clement.

Nachdem es in den vergangenen sechs Monaten zu verstärkten internen Verwaltungsproblemen in den für die Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) gekommen war, einigte sich Clement nun mit der BA darauf, weitere Kompetenzen an die Kommunen abzugeben. Geplant ist, dass in allen Arbeitsgemeinschaften die Kommunen eine Mehrheit in der so genannten Trägergemeinschaft und damit die operationelle Verantwortung erhalten. Die von den Kommunen eingesetzten Geschäftsführer können dann nicht nur über die Verwendung der Budgets zur Arbeitsvermittlung Langzeitarbeitsloser verfügen. Sie erhalten auch die Weisungsrechte für die Mitarbeiter, die die Bundesagentur den Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt hat.

Über ein deutschlandweites Controlling und Benchmarking soll in Zukunft die Bundesagentur in Nürnberg nur noch die Aufsicht der Arbeitsgemeinschaften und deren grundsätzliche Ausrichtung überwachen. Die finanzielle Verantwortung über die Mittel zur Arbeitsförderung bleibt außerdem in Nürnberg – im Unterschied zu den Optionskommunen, denen die Mittel vom Bund ausgezahlt werden.

Im Rahmen der Personalüberlassung muss die ungleiche Bezahlung zwischen Beschäftigten der Gemeinden und der Arbeitsagentur nun neu geregelt werden. Das kann dazu führen, dass die derzeit im mittleren Dienst eingruppierten Beschäftigten der Arbeitsagentur wie die Beschäftigten der Kommunen in den gehobenen Dienst eingruppiert werden. Clement betonte allerdings, er glaube nicht, dass dadurch große Kosten entstünden. asi

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