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Wirtschaft: Spekulationsfrist sollte beachtet werden

Börsenneulinge sollten nach Empfehlung der Stiftung Warentest nicht nur schnelle Spekulationsgewinne, sondern auch die Spekulationsfrist im Auge behalten. Denn wenn Aktien vor Ablauf eines Jahres mit Kursgewinn wieder verkauft werden, kassiere das Finanzamt mit, berichtete die Zeitschrift "Finanztest" am Dienstag vorab aus ihrer April-Ausgabe.

Börsenneulinge sollten nach Empfehlung der Stiftung Warentest nicht nur schnelle Spekulationsgewinne, sondern auch die Spekulationsfrist im Auge behalten. Denn wenn Aktien vor Ablauf eines Jahres mit Kursgewinn wieder verkauft werden, kassiere das Finanzamt mit, berichtete die Zeitschrift "Finanztest" am Dienstag vorab aus ihrer April-Ausgabe. Die Kursgewinne müssten in diesem Fall in der Steuererklärung abgerechnet werden. Nur Gewinne unter 1000 Mark im Jahr seien nicht steuerpflichtig. Allerdings rechnen die Finanzbeamten laut "Finanztest" alle während des Jahres erzielten Spekulationsgewinne zusammen. Diese können zum Beispiel auch aus Immobilienverkäufen stammen. Werde die Grenze von 999,99 Mark nur um einen Pfennig überschritten, müsse der gesamte Gewinn versteuert werden, warnen die Berliner Verbraucherexperten.

Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich den Angaben zufolge aus dem Verkaufspreis der Aktien abzüglich Ausgaben wie Depotgebühren und Kaufspesen der Bank sowie des Kaufpreises. Unterm Strich können dabei auch Verluste entstehen, die Verbraucher vom Finanzamt mit Gewinnen verrechnen lassen können. "Finanztest" verweist darüber hinaus darauf, dass Aktionäre Werbungskosten über die Steuererklärung geltend machen können. Dazu gehörten Honorare für Anlageberater, Ausgaben für Börsenzeitschriften, Fahrtkosten zur Hauptversammlung der Aktionäre sowie Depot- und Kontogebühren.

Generell sollten Anleger auf eine vernünftige und ausgewogene Mischung verschiedener Aktien achten, um ihr finanzielles Risiko zu mindern. So gebe es beispielsweise bei Internetaktien laut "Finanztest" große Chancen auf Gewinne, aber auch ein hohes Risiko. Derzeit seien so genannte Business to Business-Aktien (B2B) die "Lieblinge" an den Börsen. Das sind Anteile an Firmen, die Produkte anbieten, mit denen das Internet für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen nutzbar gemacht wird. Sie seien allerdings nur für Anleger geeignet, die genaue Marktkenntnisse mitbringen und die Entwicklungen ständig beobachten. Solche Börsenrenner würden je nach Lage besonders stark gekauft und verkauft. Die Kurse können daher laut "Finanztest" in kürzester Zeit stark schwanken.

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