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Wirtschaft: Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer (siehe Bericht Seite 15) ist eine Einkommensteuer auf Gewinne aus Börsengeschäften. Sie soll kurzfristige Finanztransaktionen eindämmen, ohne die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu beeinträchtigen.

Die Spekulationssteuer (siehe Bericht Seite 15) ist eine Einkommensteuer auf Gewinne aus Börsengeschäften. Sie soll kurzfristige Finanztransaktionen eindämmen, ohne die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu beeinträchtigen. Hintergrund ist die wachsende Instabilität der Finanzmärkte, die Kritiker auf die Zunahme des spekulativen Kapitalverkehrs zurückführen. Die Spekulationssteuer wird nicht erhoben, wenn mehr als zwölf Monate zwischen Kauf und Verkauf liegen. Sie fällt aber an, wenn der Anleger offensichtlich nur auf Preisunterschiede eines Aktienkurses zu verschiedenen Zeitpunkten spekuliert. Der Bundesfinanzhof hält die Steuer für verfassungswidrig, weil sie nur fünf Prozent der vom Finanzamt erfassten und somit besteuerten Anleger erfasst und sieht den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung in Frage gestellt. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer prüfen.cgh

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