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Wirtschaft: Spendenquittung auch für Weltanschauungszwecke

Von der Steuer absetzbare Spendenquittungen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für die Förderung weltanschaulicher Zwecke und nicht nur für ausdrücklich religiöse Zwecke ausgestellt werden. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab der BFH in München der Klage eines humanistischen Landesverbandes statt, der sich als Weltanschauungsgemeinschaft sieht.

Von der Steuer absetzbare Spendenquittungen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für die Förderung weltanschaulicher Zwecke und nicht nur für ausdrücklich religiöse Zwecke ausgestellt werden. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab der BFH in München der Klage eines humanistischen Landesverbandes statt, der sich als Weltanschauungsgemeinschaft sieht. Das Finanzgericht hatte dem Verein aber nicht gestattet, Spendenbestätigungen nach Paragraph 10b Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes auszustellen, weil dort nur religiöse Zwecke aufgeführt sind. Diese Differenzierung sei nicht statthaft, urteilte der BFH. Religion und Weltanschauung würden von der Verfassung gleich behandelt. Deshalb sei das Steuergesetz auch so auszulegen, dass es auch weltanschauliche Zwecke begünstigt.

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