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Sportwettenanbieter: Verbot für Bwin

Sachsen hat dem deutschen Ableger des internationalen Toto-Anbieters Bwin die Konzession entzogen. Bwin kündigte darauf Schadensersatzforderung in Millionenhöhe an.

Dresden - Der größte Anbieter für Sportwetten in Deutschland, Bwin, soll auf Anordnung des Freistaates Sachsen ab sofort seine Geschäfte einstellen. Der österreichische Glücksspielkonzern und sein sächsischer Ableger dürften keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben, verfügte das Regierungspräsidium Chemnitz, einen Tag vor Start der Fußballbundesliga. Dieses Verbot gelte für ganz Deutschland, sagte Innenstaatssekretär Jürgen Staupe. Bwin will dagegen klagen und kündigte Schadensersatzforderung in Millionenhöhe an. Bis zur gerichtlichen Klärung will die Firma seine Wetten im Internet weiter anbieten.

Sachsen handle auf Grundlage von Beschlüssen aller 16 Bundesländer, erklärte Staupe weiter. Die Länder berufen sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März. Danach ist das staatliche Wettmonopol grundsätzlich zulässig. Allerdings muss der Staat dieses Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten". Die Sächsische Lotto GmbH als staatlicher Anbieter von Sportwetten sei den Vorgaben zur Suchtprävention und zur Werbebeschränkung bereits nachgekommen, erklärte das Dresdner Innenministerium weiter. Als Beispiele nannte ein Sprecher die Ernennung eines Suchtbeauftragten oder Hinweise auf die Spielsuchtgefahr in den Lotto-Verkaufsstellen.

Der Bwin-Chef in Sachsen, Steffen Pfennigwerth, nannte das Verbot "beispiellos". Die Politik wolle nur aus fiskalischen Gründen am Lotteriemonopol festhalten, erklärte er. Bwin werde alle Rechtsmittel ausschöpfen und alles daran setzen, die Untersagungsverfügung vom Verwaltungsgericht Dresden wieder aufheben zu lassen. Die Höhe der Schadenersatzforderung bezifferte er auf rund 500 Millionen Euro. Auch der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) kritisierte das Verbot für Bwin-Wetten scharf. Einzige Zielsetzung sei, die private Konkurrenz für den staatlichen Wettanbieter Oddset vom Markt zu drängen, sagte Verbandspräsident Markus Maul dem Radiosender MDR Info.

Bundesligavereine vom Werbeverbot betroffen

Leidtragende der Entscheidung Sachsens seien die Konsumenten und der Sport, den sein Unternehmen allein in diesem Jahr mit 56 Millionen Euro unterstützt habe, sagte Pfennigwerth. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Dachverband von rund 90.000 Sport- und Turnvereinen halte das Vorgehen Sachsens "aufgrund der derzeitigen Rechtslage für konsequent", obwohl Teile der Organisation betroffen seien, sagte ein Sprecher. Der Wettbeauftragte des Deutschen Fußballbundes (DFB), Wilfried Straub, erklärte, entscheidende Frage sei, ob das Vorgehen der Länder verfassungskonform und europarechtlich einwandfrei sei. Betroffen von dem Werbeverbot für Bwin sind unter anderem die Bundesligavereine 1860 München und Werder Bremen sowie Handball- und Basketballvereine. Auf einem Sportwettengipfel am 22. August wollen DOSB und DFB eine gemeinsame Haltung finden.

Bwin - früher Betandwin - wird von Pfennigwerth nach eigenen Angaben als Einzelhandelskaufmann betrieben. Er hält eine noch aus DDR-Zeiten stammende Lizenz für Sportwetten von 1990. Seit Frühjahr 2002 ist der österreichische Glücksspielkonzern Bwin Interactive Entertainment AG mit 50 Prozent an der sächsischen Firma beteiligt. Nach der Entscheidung in Dresden sank die in Frankfurt notierte Aktie des Unternehmens um rund zwölf Prozent, erholte sich am Nachmittag aber wieder. (tso/AFP)

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