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Wirtschaft: Springer bietet Kartellamt Zugeständnisse an

Haim Saban zeigt bei ProSieben Sat 1 Geduld / Medienwächter bitten erneut zur Anhörung

Berlin - Die Gruppe von Investoren um US-Unternehmer Haim Saban bleibt möglicherweise länger Besitzer von Pro Sieben Sat 1. Falls das Kartellamt den Verkauf an Axel Springer untersagt und ein längeres Gerichtsverfahren folgt, hätte Saban zwar das vertraglich zugesicherte Recht, sich ab Ende Juli 2006 nach anderen Käufern umzusehen. Dem Vernehmen nach soll er signalisiert haben, zurNot ein oder zwei Jahre länger zu bleiben.

Am 17. November hatte das Kartellamt in einem Zwischenbescheid massive Bedenken gegen den Zusammenschluss geäußert. Bis Donnerstag hatte Springer Gelegenheit zu erwidern. Kurz vor Ablauf der Frist um Mitternacht ging das Schreiben ein, bestätigte eine Sprecherin der Bonner Behörde. Zum Inhalt wollten sich weder das Kartellamt noch Springer äußern. Dem Vernehmen nach geht der Springer-Konzern in der Stellungnahme auf die seiner Ansicht nach mangelhafte Argumentation der Behörde ein. Zugleich bietet er Zugeständnisse an, soweit sie nicht Unternehmensbereiche betreffen, die die Identität des Hauses prägen („Bild“, „Abendblatt“, „Hörzu“).

So soll Springer bereit sein, sich von allen Verflechtungen mit Bertelsmann zu lösen. Dazu gehören Beteiligungen an Radiosendern, am Hörfunkvermarkter Radio Marketing Service (RMS) und an der Druckerei Prinovis. Nicht bereit wäre Springer, ProSieben Sat1 durch den Verkauf einzelner Sender zu zerschlagen.

Springer verweist auf die im Gesetz verankerte „Abwägungsklausel“. Demnach muss das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss zwar untersagen, wenn dadurch „eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt“ wird. Dies wäre mit Blick auf „Bild“ und ProSieben Sat 1 der Fall. Der Zusammenschluss kann aber dennoch erlaubt werden, falls die beteiligten Unternehmen nachweisen, „dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten“ und „diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen“.

Die sechste Beschlusskammer des Kartellamts unter Vorsitz von Klaus Paetow wird voraussichtlich kurz vor Weihnachten entscheiden, ob Springer ProSieben Sat 1 kaufen darf – und falls ja, unter welchen Auflagen.

Parallel müssen die Medienwächter dem Zusammenschluss zustimmen. Sie überprüfen die dadurch entstehende Meinungsmacht. Ursprünglich wollte die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) am kommenden Dienstag entscheiden. Stattdessen lud die KEK Springer für Dienstag zu einer zweiten ganztägigen Anhörung nach Potsdam ein. Begründet wird dies damit, dass Springer einen „modifizierten Antrag“ gestellt habe. Darin sagt der Konzern vielfaltsichernde Maßnahmen wie die Einrichtung eines unabhängigen Programmbeirats zu.

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